Erste deutsche Anwaltskanzlei widmet sich ganz den Problemen der englischen private limited companies, die in Deutschland t�tig sind.
Der Limited Boom hat zu einer Welle von geradezu nationalistischer Abwehr gegen diese bew�hrte Gesellschaftsform bei beteiligten Gerichten und Verwaltungen gef�hrt. Daraufhin nahm vBP/RA Starostik in Berlin sich der Sache an. Praktisch, in seiner eigenen Kanzlei, theoretisch, durch Vortr�ge in seinem Berufsverband, dem Bundesverband der vereidigten Buchpr�fer und bei der DATEV. Limited gr�nden ist nicht schwer... doch dann fangen h�ufig kleine Probleme des Alltags erst an. Beh�rden kennen sich nicht aus, Gerichte stellen scharfe formale Anforderungen an die Anmeldung beim Handelsregister, manchmal kann man verzeweifeln: Wie soll daraus je ein einziges Europa werden, wenn viele, gerade Juristen, gegen diese zweifellos weltweit bew�hrte Gesellschaftsform Sturm laufen, obwohl eines klar ist: Jeder kann mit einem Euro Einzahlung ins Stammkapital seine Haftung beschr�nken, wenn er eine "private company limited by shares" in England gr�ndet und damit ausschlie�lich in Deutschland t�tig wird.

RA Starostik sieht hier f�r seine Kanzlei ein weites Bet�tigungsfeld: Mittler zwischen deutschen Beratern und englischen Beh�rden, umfassende Betreuung der Mandanten bei den kleinen Problemen, die der Alltag einer solchen noch ungewohnten Rechtsform mit sich bringt. Die Kanzlei ist zweisprachig und l�st damit manches Problem, das sonst im Raume bleibt: Die Kommunikation nicht mur mit deutschen, sondern auch mit englischen Gerichten und Beh�rden.

RA Starostik ist sich sicher: Die englische Limited, als eine erprobte und sehr flexible Gesellschaftsform hat ein grosse Zukunft in Deutschland. Die vielen Kritiker sehen nur die Negativa, die positiven Punkte �berwiegen aber bei weitem. England hat gute Chancen, das Delaware Europas zu werden. ...Und an der Kundenfreundlichkeit des englischen Handelsregisters, Companies House, k�nnten sich die deutschen Gerichte gut ein Beispiel nehmen. Zu f�rchten ist, da� bis dahin noch einige Jahre vergehen werden.