Filternachrüstung: So kommt man an die neue Barprämie
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Filternachrüstung: So kommt man an die neue Barprämie
1) Nachträglicher Einbau eines Partikelminderungssystems (PMS)
2) Abnahmebescheinigung durch einbauende Fachwerkstatt oder einen Kfz- Sachverständigen
3) Eintragung des PMS in den Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde auf Antrag des Fahrzeughalters
4) Online-Antrag beim BAFA (www.bafa.de) stellen
5) Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des Fahrzeugscheins an die BAFA senden
6) Antragsbearbeitung beim BAFA mit Prüfung, ob die Förderkritierien eingehalten wurden
7) Dann Erteilung des Zuwendungsbescheids und Überweisung des Förderbeitrags auf Konto des Antragsstellers.
Der Verband Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt bereits davor, dass die Haushaltsmittel für die Barförderung nur für etwa 200.000 Nachrüstfilter reichen würden. Auch der ARCD empfiehlt den Haltern ungefilterter Dieselfahrzeuge, nicht lange mit der Nachrüstung zu warten. Es drohen Lieferengpässe und der Verfall des Barzuschusses, dazu im Einzugsbereich der bisher insgesamt 34 Umweltzonen Wertverluste für Diesel-Pkw mit gelber oder roter Plakette. Der Verband der Autoindustrie (VDA) fordert deshalb, dass die Förderung zeitlich verlängert und finanziell aufgestockt wird.
Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim
Postfach 440, 91427 Bad Windsheim
Tel. +49/9841/409-182
Fax +49/9841/409-190
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Datum: 28.07.2009 - 20:05 Uhr
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