(firmenpresse) - Mannheim, 08. September 2009. Etliche Hausbesitzer können mit der Erstattung von einigen Hundert Euro an zu viel bezahlter Umsatzsteuer rechnen - Voraussetzung: Sie haben in der Zeit seit Juli 2000 einen Trinkwasseranschluss neu installieren oder reparieren lassen und ihnen ist der volle Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent in Rechnung gestellt worden. Denn nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. V R 61/03) darf das Legen eines Hausanschlusses nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet werden.
Wenn der frühere Bescheid oder die Rechnung über den Wasseranschluss bereits bestandskräftig ist, besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Rechnungskorrektur und Umsatzsteuererstattung. Es liegt jedoch im Ermessen der Kommune oder des Wasserzweckverbandes, in solchen Altfällen auf Antrag des Kunden auch ohne rechtliche Verpflichtung die Umsatzsteuerdifferenz zu erstatten. Die Gemeinde ist dadurch nicht finanziell belastet. Sie bekommt nämlich über eine Berichtigung ihrer Umsatzsteuererklärungen den Erstattungsbetrag vom Finanzamt zurück.
Leider weigern sich viele Gemeinden, dem Erstattungsantrag betroffener Hausbesitzer nachzukommen und ihnen die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückzuzahlen. Deshalb haben die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft eine umfangreiche Dokumentation zu diesem Thema erstellt. Sie enthält das BFH-Urteil, das Schreiben der Finanzverwaltung, weitere amtliche Verfügungen, nützliche Links im Internet und eine Stellungnahme der Redaktion. Mit diesen umfangreichen Informationen und Argumentationshilfen sollte es betroffenen Hausbesitzern gelingen, die Erstattung zu erhalten. Alle Informationen gibt es kostenlos auf www.steuertipps.de/wasseranschluss.
Das Online-Angebot steuertipps.de bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben fundierten Informationen berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Urteile zum Thema Steuern und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. steuertipps.de ist ein Online-Angebot der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, die sich seit über 30 Jahren in den Bereichen Steuern, Geld und Recht als Informationsdienstleister und Softwareanbieter etabliert hat. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Verlagsunternehmens Wolters Kluwer. In Deutschland ist Wolters Kluwer Deutschland seit 20 Jahren am Markt. An 23 Standorten werden rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.
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