Rechtsanwalt Dresden - RA Horrion: Schuldner einer Zahlungspflicht haftet bei Verzug auf Schadensers

Rechtsanwalt Dresden - RA Horrion: Schuldner einer Zahlungspflicht haftet bei Verzug auf Schadensersatz bei Insolvenz!

ID: 122192

Rechtsanwalt Dresden - RA Horrion: Wenn der Schuldner eine Zahlungspflicht trotz Fälligkeit und Verzuges nicht zahlt und sein Vertragspartner deswegen in Insolvenz gerät, kann der Insolvenzverwalter als Schadensersatz auch den verloren gegangenen Firmenwert geltend machen.



Rechtsanwalt Ulrich Horrion mit Kanzlei in Dresden und GlashütteRechtsanwalt Ulrich Horrion mit Kanzlei in Dresden und Glashütte

(firmenpresse) - Wenn der Schuldner eine Zahlungspflicht trotz Fälligkeit und Verzuges nicht zahlt und sein
Vertragspartner deswegen in Insolvenz gerät, kann der Insolvenzverwalter als Schadensersatz auch den verloren gegangenen Firmenwert geltend machen.


Rechtsgrundsatz: OLG Jena, Urteil vom 30.04.2009, Az 1U 657/06 – noch nicht rechtskäftig.
Wenn der Schuldner eine Zahlungspflicht trotz Fälligkeit und Verzuges nicht zahlt und sein
Vertragspartner deswegen in Insolvenz gerät, kann der Insolvenzverwalter als Schadensersatz auch den verloren gegangenen Firmenwert geltend machen.

Sachverhalt: Die Firma M & S GmbH hatte Leistungen erbracht und eine Schlußrechnungsforderung von ca. 64.000 Euro. Die Forderung war fällig und es trat Verzug ein. Der Schuldner zahlte nicht. Firma M & S GmbH geriet in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter klagte neben der Rechung auf Schadensersatz in Höhe von Euro 15.000,00 für den verloren gegangenen Firmenwert ein. Die Klage wurde abgewiesen und das OLG Jena hatte über die Berufung zu entscheiden. Die Berufung wurde zurück gewiesen, allerdings nur deswegen, weil dem klagenden Insolvenzverwalter der Nachweis der Kausalität zwischen Nichtzahlung und Insolvenz nicht gelungen war.

Rechtsgründe: Gemäß §§ 280, 286 BGB kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, wenn der Schuldner Pflichten aus dem Schuldverhältnis in vertretbarer Weise verletzt. Hierzu gehört auch das ungerechtfertigte Hinauszögern einer unstreitigen Zahlungspflicht. Ein Schadensposten ist auch der verloren gegangene Firmenwert. Voraussetzung für die Haftung ist aber der Nachweis, dass die Nichtzahlung die Insolvenz ausgelöst hat.

Mein Rechtstipp: Das Taktieren des Schuldners mit dem Hinauszögern der Zahlung kann ein hohes Haftungsrisiko nach sich ziehen. Man sollte nicht auf die Insolvenz des Vertragspartners spekulieren. Der Schadensposten des verloren gegangenen Firmenwertes(Goodwill) kann erheblich sein. Im Durchschnitt wird man von einer Quote von 10 – 30 % des Jahresumsatzes ausgehen müssen. Ein mittelständischer Handwerksbetrieb mit ca. 20 Arbeitnehmern wird einen geschätzten Jahresumsatz von 1,5 – 2.0 Mio, Euro erwirtschaften. Ein Schadensersatz von Euro 200.000 – 400.000 ist realistisch.


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Firmenportrait Ulrich Horrion

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Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.



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Datum: 27.09.2009 - 15:24 Uhr
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