Verkehrsrecht Dresden – RA Horrion: Haftung auch bei Unfall ohne Fahrzeugberührung möglich
Verkehrsrecht Dresden – RA Horrion: Überholen zwei hintereinander fahrende Fahrzeuge geleichzeitig und gerät das hintere Fahrzeug durch Ausweichen ohne Kollision gegen einen Baum, so kommt gleichwohl eine Haftung des anderen Verkehrsteilnehmers nach § 7 Abs. 1,
StVG in Betracht.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion mit Kanzlei in Dresden und Glashütte(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz: OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009, Az 12 U 263/08(nicht rechtskräftig). Setzen zwei hintereinander fahrende Fahrzeuge gleichzeitig zum Überholen an. Das hintere Fahrzeug weicht aus und gerät ohne Fremdberührung gegen einen Baum. Es fehlt dann am Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Fahrzeugbetrieb und Unfall, wenn nicht feststeht, das sich der hintere PKW-Fahrer durch die Fahrweise des vorderen PKW-Fahrers zum Ausweichen gezwungen sah, um die Kollision zu vermeiden.
Sachverhalt: Am 13.09.2004 gegen 11.00 Uhr fuhren PKW und Motorrad auf Bundesstraße hintereinander her. Beide Fahrzeuge setzten gleichzeitig zum Überholen an. Motorrad muss ausweichen, um Kollision zu vermeiden und gerät gegen Baum. Eine Fahrzeugberührung hat nicht stattgefunden. Motorradfahrer wird schwer verletzt. Motorradfahrer klagt gegen Fahrzeugversicherung und Landgericht spricht Haftungsquote von 50% zu. Schmerzengeld beträgt 75.000 Euro! Das OLG Brandenburg hat das Urteil des LG aufgehoben, d.h. die Berufung der Beklagten hatte Erfolg.
Rechtsgründe: Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG setzt voraus, dass durch den Betrieb eines Fahrzeuges ein Schaden entstanden ist. Nicht notwendig ist die Kollision mit dem anderen Fahrzeug. Er reicht aus, wenn sich eine vom Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat.
Diese Gefahr muss durch eine Haftungsvorschrift vermieden werden. Notwendig ist der zeitliche und örtliche Zusammenhang des Fahrzeuges mit dem Unfall sowie die Fahrweise des PKW. Diese Fahrweise muss der Motorradfahrer als so gefährlich angesehen haben dürfen, dass sein Ausweichen eine vertretbare Reaktion war. Im vorliegenden Fall konnte der Motorradfahrer ein Fehlverhalten des PKW-Fahrers nicht beweisen.
Mein Rechtstipp: Behalten Sie bei Überholvorgängen den rückwärtigen Verkehr besonders im Blick.
Themen in dieser Pressemitteilung:
rechtsanwaelte-dresden
rechtsanwalt-dreden
rechtsanwalt-dippoldiswald
rechtanwaelte-dippoldiswalde
verkehrsrecht-dresden
verkehrsrecht-dippoldiswalde
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenportrait Ulrich Horrion
Im Jahre 1990 gründete ich in Dortmund meine Kanzlei. 1992 verlegt ich meine Kanzlei nach Dresden, Landeshauptstadt und Metropole Sachsens. Die Kanzlei befindet sich im Preussischen Viertel, einer mit vielen historischen Villen besetzten Stadtviertels, unmittelbar an der Elbe. Dort befinden sich weitere Dienstleistungsbranchen(Ärzte, Steuerberater und Immobilenfirmen).
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Datum: 27.09.2009 - 16:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 122199
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Dresden
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.09.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 853 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verkehrsrecht Dresden – RA Horrion: Haftung auch bei Unfall ohne Fahrzeugberührung möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Ulrich Horrion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden: Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm überreichen Prospekt (mit Risikohinweisen) nicht liest, sondern sich allein auf die Erklärungen des Anlageberaters verlässt, liegt darin keine grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.:
RA-Horrion: Neues (altes)"Fiskusvorrecht"in Insolvenz geplant - Insolvenzrecht Dresden - Insolvenzrecht Chemnitz. ...
Aktuelle Gesetzeslage Insolvenzrecht Dresden - Insolvenzrecht Chemnitz Am 01.01.1999 ist die Insolvenzordnung in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Neuen¬gen ist es, dass die in der alten Konkursordnung enthaltenen Vorrechte für Fiskus, Sozialversicherung und Arbeitnehmer abgeschafft wurden. A
RA-Horrion: Versagung der Restschuldbefreiung nach§ 290 1 Nr. 5 InsO bei Verletzung der Mitwir¬kungspflicht durch Schuldner - Insolvenzrecht Chemnitz ...
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Chemnitz-Rechtsanwalt Chemnitz Wenn der Schuldner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht Umstände verschweigt, die zu einer Insolvenzanfechtung führen können, stellt dies einen Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 1 Nr. 5 InsO dar (BGH, Beschluss
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Rechtsanwalt Dresden - RA Horrion: Schuldner einer Zahlungspflicht haftet bei Verzug auf Schadensersatz bei Insolvenz! ...
Wenn der Schuldner eine Zahlungspflicht trotz Fälligkeit und Verzuges nicht zahlt und sein Vertragspartner deswegen in Insolvenz gerät, kann der Insolvenzverwalter als Schadensersatz auch den verloren gegangenen Firmenwert geltend machen. Rechtsgrundsatz: OLG Jena, Urteil vom 30.04.2009, Az
Software-Lizenzen sind an erworbene Sprachversion gebunden ...
Doch nicht immer ist das auch erlaubt. Das LG Frankfurt am Main urteilte am 19.11.2008 (Az.: 2-6 O 437/08), dass Software nur in der Sprache genutzt und vertrieben werden darf, in der auch die Lizenz vorliegt. Im angesprochenen Fall hatte der Beklagte über die Online-Auktionsplattform eBay Soft
„Willkommen im Leben“ nicht als Marke eintragungsfähig ...
Über diese Unterscheidungsfähigkeit verfügen Sachaussagen oder Redewendungen nur in den seltensten Fällen. So entschied der BGH am 04.12.2008 (Az.: I ZB 48/08), dass die Wortfolge „Willkommen im Leben“ keine Unterscheidungskraft in Bezug auf Bild- und Tonträger etc. habe. Vielme
Auer Witte Thiel: Wichtiges BGH-Urteil zum Mietrecht ...
Laut Auer Witte Thiel hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden, ob bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB die vertraglich festgelegte Wohnfläche zu berücksichtigen ist oder die tatsächliche Wohnfläche, welche in diesem Fall zum Nachteil des Mieters eine geringere Größe aufweist. Ko




