Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag die Ärmsten nicht vergessen

Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag die Ärmsten nicht vergessen

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Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag die Ärmsten nicht vergessen



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Der stellvertretende Parteivorsitzende Klaus Ernst fordert angesichts der in den Koalitionsgesprächen debattierten Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag auch eine Anhebung der Kinderregelsätze bei Hartz IV. Sonst entstehe eine "familienpolitische Gerechtigkeitslücke", so Ernst. Er erklärt:

So richtig eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist, die Ärmsten haben davon nichts. Das Kindergeld wird bei Hartz IV angerechnet, und von einer Erhöhung der Hartz-IV-Kinderregelsätze ist bislang nichts zu hören. Aber genau das wäre geboten, um wirklich etwas gegen Kinderarmut zu tun.
Auch Schwarz-Gelb ist an die Urteile des Verfassungsgerichts gebunden.
Kinderfreibetrag und Kindergeld sind an das Kinderexistenzminimum in der Grundsicherung gebunden. Wenn sie angehoben werden, dann kann das nur mit einer Erhöhung des existenzsichernden Bedarfs für Kinder begründet werden. Also muss es auch eine Erhöhung der Kinderregelsätze bei Hartz IV geben. 200 Euro Kindergeld, ein Kinderregelsatz von 300 Euro wären nach Jahren der realen Kürzungen allemal angemessen. Im Mindestfall aber muss sichergestellt werden, dass die beschlossene Erhöhung wenigstens nicht auf Hartz IV angerechnet wird. Sonst entsteht eine familienpolitische Gerechtigkeitslücke.


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Datum: 08.10.2009 - 14:18 Uhr
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