Beglaubigte, bestätigte und bescheinigte Übersetzungen mit Apostille: Fachwissen ist unabdingbar

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Beglaubigte, bestätigte und bescheinigte Übersetzungen mit Apostille: Fachwissen ist unabdingbar

21.10.2009 - 11:36 | 128908
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PresseMitteilung von Profi Schnelldienst Fachübersetzungen GmbH

(firmenpresse) - Das Übersetzungsbüro Profi Schnelldienst Fachübersetzungen hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte u.a. auf die Anfertigung beglaubigter, bestätigter bzw. bescheinigter Übersetzungen für Privatpersonen spezialisiert. Viele Kunden des fremdsprachlichen Dienstleisters planen z.B. die Heirat im Ausland, stehen vor einer Auswanderung oder möchten für längere Zeit in England, Spanien, Frankreich, Russland oder anderen Ländern arbeiten. Hierfür werden in der Regel beglaubigte, bestätigte bzw. bescheinigte Übersetzungen von Abiturzeugnissen, Arbeitszeugnissen, Diplomen, Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Führungszeugnissen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheiden etc. aus der deutschen in die englische, französische, spanische, italienische oder russische Sprache benötigt. Mit seinen Mitarbeitern, die bei deutschen Gerichten vereidigt, beeidigt bzw. ermächtigt sind, ist Profi Schnelldienst Fachübersetzungen für derartige Zwecke ein erfahrener und kompetenter Ansprechpartner.

In diesem Zusammenhang taucht häufig die Frage auf, was „Beglaubigung“ oder "Bestätigung“ eigentlich bedeutet. Ein ausgebildeter Übersetzer muss zunächst von dem Gericht seines Wohnortes ermächtigt oder öffentlich bestellt werden, wobei das Verfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist (daher auch die unterschiedliche Verwendung der Begriffe „beglaubigt“, „bescheinigt“, "bestätigt“). Der Übersetzer, häufig auch „Urkundenübersetzer“ genannt, ist dann ermächtigt, beglaubigte, bestätigte bzw. bescheinigte Übersetzungen vorzunehmen. Dies erfolgt anhand eines Bestätigungsvermerks, mit dem die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird, unter Hinzusetzung des Namens, der Unterschrift und des Stempels des jeweiligen Übersetzers. Beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen werden als Beweisurkunde für Behörden, Gerichte oder Konsulate z.B. für eine Heirat im Ausland benötigt.

Zudem wird häufig für Länder wie die USA, Russland, Argentinien, Spanien, Dubai etc. eine mit Apostille bzw. Legalisierung versehene Übersetzung benötigt. Das Einholen von Apostillen oder Legalisierungen bietet das Übersetzungsbüro Profi Schnelldienst Fachübersetzungen ebenfalls aus einer Hand.



Eine Apostille ist eine Form der Beglaubigung, die gemäß der Haager Konvention eingeführt wurde. Wird eine Übersetzung von Dokumenten im Ausland benötigt, ist oftmals für die ausländische Behörde eine Überbeglaubigung oder Apostille notwendig. Zu diesem Zweck muss der vereidigte, beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer seine mit einer Beglaubigung, Bestätigung oder Bescheinigung versehene Übersetzung von dem Landgericht, bei dem er ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde, mit einer Apostille versehen lassen, damit diese im Ausland anerkannt wird.

Profi Schnelldienst Fachübersetzungen übernimmt die Übersetzung, die Beglaubigung sowie die anschließend notwendigen Gänge zu Gerichten und Notaren.


Keywords (optional):
apostille, beglaubigung, ermaechtigter-uebersetzer, landgericht,

Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.profi-fachuebersetzungen.de

Leseranfragen:
Profi Schnelldienst Fachübersetzungen GmbH
Zeil 113
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069 1310711
Fax.: 069 1310715
E-Mail: profifrankfurt(at)profischnell.com


bereitgestellt von: profischnelldienst
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Kontakt-Informationen:
Firma: Profi Schnelldienst Fachübersetzungen GmbH
Ansprechpartner: Martin Hengst
Stadt: Frankfurt am Main
Telefon: 069 131 07 11

Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.10.2009


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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