Vorsicht bei der Gestaltung von Blickfang-Werbung!

Vorsicht bei der Gestaltung von Blickfang-Werbung!

ID: 128936

Die Gestaltung von Werbemaßnahmen ist für Unternehmen von herausragender Bedeutung.
Einerseits ist die gewünschte Käuferschicht so optimal wie möglich anzusprechen, andererseits müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.



(firmenpresse) - Dabei ist es eine beliebte Vorgehensweise, Werbebotschaften großflächig – blickfangmäßig – darzustellen, um diese so eingängig wie möglich an die potentiellen Kunden weiterzugeben, bisweilen sogar aggressiv.
Nicht selten müssen die blickfangmäßigen Aussagen jedoch korrigierend ergänzt werden, da sie nicht vollständig sind oder einen falschen Eindruck des beworbenen Produkts erwecken.

Diese unmissverständlichen Hinweise müssen dann jedoch so in die Werbung eingearbeitet werden, dass sie auch entsprechend erkennbar sind und die Fehlvorstellung beim Verbraucher korrigiert wird, wie auch das OLG Frankfurt am Main am 31.03.2009 (Az.: 11 U 2/09 (Kart)) beschloss.

Sind hervorgehobene Werbebotschaften zwar nicht objektiv falsch, legen allerdings nicht alle Details offen, so müssen sie gut erkennbar durch einen Stern o.ä. auf den erklärenden Hinweis deuten.
Die Anforderungen an die Deutlichkeit dieses Symbols und auch die Darstellung des besagten Hinweises sind einzelfallabhängig, können also nicht pauschalisiert werden.


Fazit:
Die korrekte Gestaltung von Werbebotschaften ist äußerst bedeutend, um Gesetzesverstöße zu vermeiden. Da die Grenzen jedoch nicht pauschal festgelegt sind, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  Achtung bei Werbung mit Falschangabe von Nachfrage-Zahlen! Sind Schiffsfonds mit den Kick-Backs zu knacken?
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 21.10.2009 - 12:24 Uhr
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Freigabedatum: 21.10.2009

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