juravendis Rechtsanwälte ++ Apothekenrecht - Kostenfreies Rechtslexikon
"Apothekenrecht" ist der Oberbegriff für diejenigen Rechtsnormen, die den Betrieb von Apotheken regeln. Der Übergang zum Pharmarecht (Arzneimittelrecht) ist fließend. Das Apothekenrecht ist - wie auch das Pharmarecht - in besonderem Maße vom Zusammenspiel aus Gesundheitsrecht und Gesundheitspolitik geprägt.
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht! (firmenpresse) - Der deutsche Gesetzgeber weist dem Apotheker die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Als in aller Regel letztes Glied in der Pharmadistributionskette besitzt der Apotheker erhebliche Verantwortung, die das geltende Apothekenrecht mit einer starken Regulierung des Apothekerberufs quittiert. Insbesondere die das deutsche Apothekenrecht prägenden Rechtsgrundsätze des Fremdbesitzverbots und des nur eingeschränkt zulässigen Mehrbesitzes sind Ausdruck des gesetzgeberischen Credos, die Tätigkeit des Apothekers in seiner Doppelstellung als Gewerbetreibender einerseits und Heilberufler andererseits nicht für eine ungehemmte Kommerzialisierung freizugeben.
Dem entgegenlaufend sind allerdings in jüngerer Zeit starke Tendenzen, dieses klassische Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" aufzubrechen und den Apothekenmarkt insbesondere für Kapitalgesellschaften und unbeschränkte Filialisierung zu öffnen. Auftrieb bekommen solche Tendenzen durch das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Warenverkehrs- und Niederlassungsfreiheit, sowie die Hoffnung auf einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen durch mehr Wettbewerb auch im Apothekensektor.
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gemeinschaftsrecht
gesundheitswesen
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Datum: 12.11.2009 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Tobias Boltze
Stadt:
80801 München
Telefon: 089-2429075-0
Kategorie:
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