Nur noch wenig Zeit für die Abrechnung der Mietnebenkosten
Bei den meisten Mietverhältnissen entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr.
Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr und endet für diese am 31.12.
Vermieter-Ratgeber von Thomas Trepnau
(firmenpresse) - Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2008 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen.
Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen von Betriebskosten haben. „Versäumt der Vermieter diese wichtige Frist ist der Mieter fein raus“, so Thomas Trepnau der bundesweit bekannte Fachbuchautor.
Klarer Vorteil für den Mieter, wenn die Frist nicht eingehalten wird Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung zu Lasten des Mieters, muss sie der Mieter nicht mehr bezahlen, wenn er die Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist erhalten hat. Für den Fall, dass die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter ausweist, muss der Vermieter das Guthaben an den Mieter auszahlen. Auch, wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht.
Noch ist es nicht zu spät „Jeder Vermieter kann die Betriebskostenabrechnung für 2008 noch zügig erstellen. Wie das geht“ so Thomas Trepnau, „steht in meinem Vermieter-Ratgeber „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. Dort ist genau und für jeden Vermieter leicht nachvollziehbar beschrieben, was jetzt zu tun ist.
Alle umlagefähigen Kosten berücksichtigen und nichts verschenken Vermieter schaden sich mit Abrechnungsfehlern oft selbst. Viele Vermieter wissen nicht genau, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und verschenken so Geld ohne es zu wissen.
Auf 136 Seiten Abrechnungstipps „Solche Fehler sind leicht zu vermeiden. Befolgen Sie einfach Schritt für Schritt der Empfehlungen in meinem Buch.“ Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat Hunderte von Seminaren für Vermieter durchgeführt. Unterschiedlichste Fälle wurden dort diskutiert und sind in sein Buch eingeflossen.
„Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht nachvollziehbar zu beschreiben", erklärt Thomas Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für sich: „Jeder Leser ist nach der Lektüre in der Lage, die Nebenkostenabrechnung in verblüffend kurzer Zeit zu erstellen. Dass diese dann auch korrekt ist, versteht sich von selbst!" Einwendungen von Mietern könnten dann ganz locker pariert werden
Das Buch mit kostenloser CD-ROM ist im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net
Von Thomas Trepnau in der Reihe seiner Vermieter-Ratgeber ebenfalls erschienen: „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“
Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien-Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber-Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Thomas Trepnau ist Diplom-Immobilienwirt (DIA) und war fast 20 Jahre lang in der Immobilienwirtschaft tätig. Auch als Hausverwalter. Auch heute ist er noch Vermieter. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt. Jeder Leser der Fachbücher von Thomas Trepnau hat so die Möglichkeit zum persönlichen feedback mit dem Autor.
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