(dts) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einer Verfassungsbeschwerde von zwei Atomkraftgegnern statt gegeben. Das geht aus einer heute veröffentlichten Mitteilung der Behörde hervor. Die Demonstranten waren im Jahr 2001 im Zuge einer Demonstration gegen Castortransporte über zehn Stunden in Polizeigewahrsam genommen worden. Da sie sich außerhalb des untersagten Bereiches der Bahnschienen befunden hatten, klagten die Demonstranten wegen rechtswidrigem Freiheitsentzuges vor dem Landgericht Lüneburg eine Entschädigung ein. Nachdem die Klage erfolglos geblieben war, hat das Bundesverfassungsgericht nun eine erneute Überprüfung des Falles angeordnet. Die Polizisten seien nicht berechtigt gewesen, die Demonstranten festzunehmen, so die Karlsruher Richter. Zudem hätten die Beamten die Kläger durch die Umstände der Festnahme abgeschreckt und so deren Grundrecht auf freie Teilnahme an einer Demonstration verletzt.
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