Ausgaben für Krankengeld belasten die Krankenkassen
Je unsicherer der Arbeitsplatz, desto weniger traut sich der Arbeitnehmer bei Krankheit zu Hause bleiben. Das ist häufig ein Schuss, der nach hinten losgeht. Denn „verschleppte“ Erkrankungen brauchen viel Zeit, um auskuriert zu werden.
Das Problem ist, dass bei langen Erkrankungen die Kassen Krankengeld zahlen müssen. Diese Zahlungen sind derzeit so zahlreich, dass sie die Ausgaben der Kassen in die Höhe treiben. Um 7 – 11% sind in diesem Jahr die Ausgaben für arbeitsunfähige Arbeitnehmer angestiegen.
Doch die verschärfte Arbeitsmarktsituation, bedingt durch die Finanzkrise, reicht als einzige Erklärung, wie auch in dem Artikel im Handelsblatt beschrieben, für den starken Anstieg der Krankengeldzahlungen nicht aus.
So zeigt sich z.B. auch, dass die Dauer der Erkrankungen mit steigendem Alter zunimmt. Immer mehr ältere Arbeitnehmer bedeuten somit auch eine größere Summe Krankengeldzahlungen. Insbesondere Herz-Kreislauferkrankungen und Krebserkrankungen spielen hier eine Rolle.
Auch der enorme Anstieg an psychischen Erkrankungen, die in vielen Fällen untere anderem auf negativen Stress im Berufsleben zurückzuführen sind, schlägt sich in den Zahlungen fürs Krankengeld nieder.
Des Weiteren die Tatsache, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im öffentlichen Dienst nur noch für 6 Wochen vom Staat getragen wird. Früher waren das mal ganze 26 Wochen.
Dennoch ist das allgemeine Verschleppen von Krankheiten ein Problem. Doch wem ist gedient, wenn der Arbeitnehmer sich trotz Erkrankung gegen den Rat seines Arztes zum Arbeitsplatz begibt? Wohl tatsächlich niemandem. Die Gefahr, dass eine Erkrankung so stark ausbricht, dass man für mehrere Wochen ausfällt, ist gegeben. Das schadet nicht nur der eigenen Gesundheit, sondern auch dem Unternehmen und der Sozialgemeinschaft, sprich den gesetzlichen Kassen, die entsprechend leisten müssen.
Das Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Erhält der Erkrankte zuerst Entgeltfortzahlung durch den Arbeitnehmer, ruht zuerst die Zahlung des Krankengeldes. Diese erfolgt dann nach Ablauf der Entgeltfortzahlung, also im Normalfall ab dem 43. Tag. Die Höhe des Brutto-Krankengeld wird durch das Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestimmt. Es beträgt 70 % des letzten vollen monatlichen Bruttogehaltes, aber höchstens 90 % des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens.
Für ein und dieselbe Erkrankung wird das Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb der Frist von 3 Jahren gezahlt.
Da das gesetzliche Krankentagegeld nicht unendlich lange gezahlt wird, ist es gut, wenn der Erkrankte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Diese leistet dann, wenn der einzelnen seinen Berufs (i.d.R.) zu 50% nicht mehr ausüben kann.
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Bergmannstrasse 14
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Datum: 03.12.2009 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 142253
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Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.12.09
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