BridgehouseLaw schließt Kooperationsvertrag mit saudischer Anwaltskanzlei Legal Solution House
Die international aufgestellte Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter. Das Unternehmen, das in Deutschland mit zwei Niederlassungen am Standort München und Köln (ab 1. Januar 2010) vertreten ist, wird durch die Kooperation mit der saudischen Anwaltskanzlei Legal Solution House (LSH) sein weltweites Netzwerk weiter ausbauen
Bislang sind Kanzleien in Atlanta, Jakarta, Kuala Lumpur, London, Manila, Paris, Shanghai und Singapur Teil der internationalen Allianz von BridgehouseLaw. Diese bietet Beratungsleistungen auf allen wesentlichen Rechtsgebieten insbesondere jedoch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.
Zu den wichtigsten Problemen ausländischer Unternehmen, die sich in Saudi-Arabien engagieren, zählt der Mangel an Rechtssicherheit. „Durch die Verbindung mit Legal Solution House wollen wir unsere Mandanten hier stärker unterstützen und so auch das Vertrauen zwischen deutschen und saudischen Unternehmen stärken und die wirtschaftliche Zusammenarbeit intensivieren“, betont Rechtsanwalt Dr. Jalal Abed Ehadi, zuständig für den arabischen Raum bei BridgehouseLaw in München und Atlanta. „Denn trotz der Bemühungen der saudischen Regierung, moderne Investitionsgesetze und ein attraktives Investitionsklima zu schaffen, bleiben häufig noch viele Rechtsfragen offen. Hier möchten wir künftig für unsere Klienten aktiv werden.“
„Saudi-Arabien ist die größte Volkswirtschaft im arabischen Raum. Wir haben daher ganz gezielt nach einer Kanzlei in Saudi-Arabien gesucht, um damit auch im Mittleren Osten Fuß zu fassen und uns dann für eine Zusammenarbeit mit Legal Solution House entschieden“, erklärt Dr. Christoph Rückel, Partner und Gründer von BridgehouseLaw. Dies liege nicht zuletzt an der sehr professionellen Arbeit von Legal Solution House, die durchaus den Anforderungen der internationalen Standards genügten. „In Saudi Arabien keine Selbstverständlichkeit – wie wir immer wieder erfahren mussten.“
Legal Solution House - unter der Leitung vom Dr. Ali Alburidi und Ibrahim Al-Bahri – ist seit zehn Jahren auf die wichtigsten Bereiche des Wirtschaftsrechts, wie Bank- und Versicherungsrecht, Energierecht, Handels- und Gesellschaftrecht sowie Prozessrecht spezialisiert. Zu den Mandanten gehören vor allem große und mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei ist mit Niederlassungen in den drei wichtigsten Wirtschaftszentren von Saudi Arabien, der Hauptstadt Riyadh, Jeddah und Al-Khubar, präsent. „In dieser Kooperation sind wir in der Lage, in vielen unserer Arbeitsbereiche, von Investment bis zum Dispute Resolution, im Team umfassend zu beraten,“ so Christoph Rückel.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Bridgehouse
Die Kanzlei Bridgehouselaw Rückel & Bolthausen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München ist Teil einer internationalen Allianz von Anwaltssozietäten mit Kanzleien in Atlanta, Jakarta, Kuala Lumpur, London, Manila, Paris, Shanghai und Singapur und berät ihre Mandanten in wirtschaftsrechtlichen und hierbei insbesondere grenzüberschreitenden Fragestellungen, die das allgemeine Wirtschaftsrecht, das Gesellschafts- und Handelsrechts, Immobilienrecht, Unternehmensstrafrecht/Compliance sowie Schiedsverfahren umfassen.
Wordstatt GmbH
Silberpappelstr. 7
80935 München
Tel.: 089/357 75 79-0
Fax: 089/357 75 79-9
E-Mail: info(at)wordstatt.de
Datum: 04.12.2009 - 13:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 142709
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Kooperation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.12.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 796 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BridgehouseLaw schließt Kooperationsvertrag mit saudischer Anwaltskanzlei Legal Solution House"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BridgehouseLaw Rückel & Bolthausen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dr. Jürgen Em (69), Vizepräsident des weltweiten Dachverbandes Auslandsösterreicher-Weltbundes (AÖWB), Präsident der Österreichischen Gesellschaft Bonn e.V., Ehrenpräsident des Wirtschaftskomitee Deutschland sowie Präsident des Bundessenats Wirtschaft & Technologie im WBA, verstärkt
BridgehouseLaw Cologne expandiert mit ReifRechtsanwälte ...
Köln / München, 7. Mai 2010 - Die international tätige Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter. Seit 1. Mai 2010 sind ReifRechtsanwälte, Köln, unter dem Dach der BridgehouseLaw Cologne GmbH. Der Standort Köln von BridgehouseLaw wird damit durch drei weitere Anwälte - den Gründer von Rei
AmCham Germany eröffnet neues Verbindungsbüro in den USA ...
Frankfurt a. Main, 12. Oktober 2009 – Die amerikanische Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany, "AmCham Germany") hat jetzt im Rahmen des German Business Day ein neues Verbindungsbüro ("Point of Contact") in Atlanta eröffnet. Die dafür neu ges
Weitere Mitteilungen von BridgehouseLaw Rückel & Bolthausen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kostenloser Leitfaden für ein erfolgreiches Forderungsmanagement ...
Forderungsmanagement beschränkt sich nicht nur auf das Inkasso, sondern setzt viel früher an. Es beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung und den grundsätzlichen Überlegungen zum Geschäftsmodell, zieht sich über die Auftragserfassung und -abwicklung und dem Mahnwesen bis zur Langfristverfolg
Wann ist Foto-Werbung mit fremden Objekten zulässig? ...
Werden beispielsweise Immobilien, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind, in die Werbekampagne eines privaten Unternehmens aufgenommen, so ist dies problematisch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, nur diesem Unternehmen sei die Benutzung erlaubt. So hatte das Landgericht Hamburg am 03.03.2009 (Az
Zulässigkeit von Luftbild-Aufnahmen ...
Am 19.08.2009 entschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 3130/09) in einem Fall, in dem eine Luftaufnahme eines Hauses zum Verkauf angeboten wurde, wogegen sich der Eigentümer des Hauses mittels Klage zu wehren versuchte. Er gab an, durch die Luft-Aufnahme sei sein Recht am eigenen Bild und
Sexueller Mißbrauch eines Schülers - was müssen die Betreuer erkennen? ...
Der körperbehinderte Kläger war Schüler der beklagten Privatschule und bewohnte das der Schule angegliederte Internat im Rahmen einer Außenwohngruppe. In diese Außenwohngruppe wurde auch ein anderer Schüler X verlegt nachdem dieser wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Schülerin auffäll




