Freistellungsaufträge rechtzeitig überprüfen
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Freistellungsaufträge rechtzeitig überprüfen
Dabei ist zu beachten, dass alle erteilten Freistellungsaufträge zusammen genommen den Sparer-Pauschbetrag von 801 ? (bei Verheirateten 1.602 ?) nicht überschreiten dürfen. Denn nur bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge für jeden steuerfrei. Wer Kapitalerträge von über 801 ? bei einem Institut erwartet, kann seinen Freistellungsauftrag auf diese Bank beschränken. So lässt sich leichter die Übersicht wahren.
Bankkunden können ihre Freistellungsaufträge jederzeit ändern oder neu stellen. Bei vielen Banken geht das auch per Fax oder online.
Weitere Informationen für Verbraucher zu den Themen Geld, Steuern und Vorsorge unter www.infos-finanzen.de.
Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
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Datum: 15.12.2009 - 20:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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