Deutschlands Personalberater warnen: Antidiskriminierungsgesetz wird Arbeit erschweren
17.03.2005 - 09:16 | 14832
(firmenpresse) - Bonn/Köln - Kurz vor dem mit Spannung erwarteten "Jobgipfel" bei Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat die Union ihr Nein zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Antidiskriminierungsgesetz (ADG) noch einmal bekräftigt. Die Gegner des ADG bemängeln insbesondere, dass der rot-grüne Gesetzentwurf weit über die EU-Richtlinie hinausgehe. Neben den von der EU ins Visier genommenen Benachteiligungen wegen Rasse, Herkunft und Geschlecht will die Bundesregierung auch vermeintliche Diskriminierungen wegen des Alters, der sexuellen Ausrichtung , der Religion, persönlichen Weltanschauung und Behinderung berücksichtigen.
Nach Angaben der Zeitung Frankfurter Neue Presse http://www.fnp.de kritisiert der Bonner Rechtswissenschaftler Wolfgang Löwer, die Regierung wolle "eine Kultur der Antidiskriminierung rigide durchsetzen". Wirtschaftskreise befürchten eine weitere Vernichtung von Arbeitsplätzen. So warnte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) http://www.asu.de, Max Schön, vor einer Gefährdung der persönlichen Vertragsfreiheit und einem neuen bürokratischen Monster: "Wer ein gewisses Mass an individuellen Vorlieben, Präferenzen und persönlichen Vorurteilen nicht zulassen zu dürfen glaubt, lädt zur Lüge ein und erzwingt ‚politisch korrekte‘ Scheinbegründungen."
Kritik kommt jetzt auch vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) http://www.bdu.de. Das Gesetz werde sich negativ auf die Arbeit von Personalberatern auswirken, wenn sie für ihre Klienten geeignete Kandidaten suchen und auswählen. "Wenn fast jedes Auswahlverfahren und die damit verbundene Personalentscheidung anfechtbar wird, werden die Unternehmen noch zögerlicher Personal einstellen", zitiert das Personal-Magazin http://www.personal-magazin.de den BDU-Vizepräsidenten und Personalberater Joachim Staude. Marc Emde, Mitglied der Geschäftsführung der Kirch Personalberatung in Köln http://www.kirchconsult.de, schliesst sich dieser Argumentation an.
"Auch ich sehe ein grosses Problem darin, dass das neue Gesetz vor allem Bürokratie schaffen wird. Die deutsche Wirtschaft leidet nach Schätzungen aber schon unter jährlichen Bürokratiekosten von 46 Milliarden Euro. Heikel wird es, wenn ein angeblich Benachteiligter vor Gericht zieht. Um für diesen Fall gewappnet zu sein, muss der Arbeitgeber eine aufwendige Dokumentation und Archivierung leisten. Es wäre gut, wenn an diesem Punkt deutlich abgespeckt würde", sagt Emde. Ausserdem prognostiziert der Kölner Personalberater grössere Probleme für kleine Firmen, die sich keine eigene Personalabteilung leisten könnten und daher den neuen gesetzlichen Vorhaben relativ schutzlos ausgeliefert seien: "Wer unsicher ist und Angst hat, einen Fehler zu machen, der juristische Folgen haben kann, stellt im Zweifelsfall nicht ein."
Einer der Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) http://www.faz.net, Berthold Kohler, schreibt in einem Leitartikel, das ADG widerspreche dem Geist der Rede von Bundespräsident Horst Köhler, der sich für eine "Ordnung der Freiheit" ausgesprochen hatte. Zum Niedergang der wirtschaftlichen Freiheit in Deutschland hätte auch die Europäische Union beigetragen. So sei es bedenklich, dass die EU-Entscheidungen zur Antidiskriminierungsrichtlinie "gar nicht mehr in Frage gestellt werden".
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