Kinder allein an Bord. Betreuungsdienste im Flugzeug
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Wichtig ist die Beachtung der verschiedenen Regelungen auf internationaler Ebene. Bis zum Alter von elf Jahren ist der UM-Service obligatorisch bzw. eine Begleitung nötig. Kinder ab dem Alter von fünf Jahren müssen in Begleitung einer älteren, mindestens zwölf Jahre alten Person den Betreuungsdienst nicht zwingend in Anspruch nehmen. Wer sein zwölf bis siebzehnjähriges Kind auf die Reise schickt, sollte sich vergewissern, ob der UM-Service während des Flugs tatsächlich nötig und gewünscht ist, da zusätzliche Kosten anfallen.
Die deutschen Airlines Lufthansa und Air Berlin erheben bei innerdeutschen Flügen eine Betreuungsgebühr von 40 Euro. Der doppelte Preis wird fällig, wenn das Reiseziel außerhalb Europas (Lufthansa) oder über 3.000 Meilen entfernt (Air Berlin) liegt. Generell müssen die kleinen Alleinreisenden bei der Fluggesellschaft angemeldet und der Ansprechpartner am Zielflughafen namentlich benannt werden. Es empfiehlt sich, die wichtigen Dokumente für den Flug (http://www.fluege.de/Katalog/Flug-und-Fluege/Sitemap-2435) wie Ausweis, Visum oder Flugticket dem Kind in einem Brustbeutel um den Hals zu hängen.
Weitere Informationen:
http://news.fluege.de/a-bis-z/youngster-allein-auf-grosser-reise-die-kinder-betreuung-der-airlines/7723.html
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Datum: 13.01.2010 - 12:54 Uhr
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