Versicherungen rund um Eis und Schnee. Worauf Hausbesitzer im Winter achten sollten
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Schnee- und frostreiche Winter waren in den letzten Jahren in Deutschland eher selten. Entsprechend ungewohnt ist es für viele Immobilienbesitzer, alle Gefahrenstellen rund um das Haus (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-haus) stets im Blick zu behalten. Die Verpflichtung zum Räumen und Streuen des an das Grundstück grenzenden Gehweges ist den meisten bewusst. Schließlich zahlt die Haftpflichtversicherung im Falle eines verunglückten Passanten nur, wenn dieser Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Dies schließt im Übrigen ein, dass sich der Verantwortliche jederzeit um Ersatz kümmern muss. Krankheit oder Abwesenheit gelten für die Versicherungen nicht als Entschuldigung für einen vereisten Bürgersteig.
Weniger präsent sind einigen Hausbesitzern die Modalitäten ihrer Wohngebäudeversicherung. Sie schließt Schäden durch Schnee nämlich nicht ein. Notwendig ist dann eine Versicherung gegen Elementarschäden. Diese allerdings gibt es nur im Paket, welches gleichzeitig Naturkatastrophen wie Lawinen, Hochwasser und Erdbeben berücksichtigt. Wer diesen umfassenden Schutz für überflüssig hält, sollte gefährdete Gebäudeteile wie Flachdächer stets im Auge behalten. Lastet eine große Menge Schnee zu lange auf einer Lagerhalle oder einer Garage, besteht das Risiko eines Einsturzes. Vorbeugend sollten Besitzer die Feuerwehr beauftragen, die Flächen zu räumen.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/nach-dauerschnee-zustand-des-daches-kontrollieren/3260.html
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Lisa Neumann
Unister GmbH
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04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-240
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Datum: 18.01.2010 - 11:31 Uhr
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