Schlechte Nachrichten für ALAG Anleger!
ID: 157477
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verlangt von Anlegern Rückzahlung!
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verlangt von Anlegern Rückzahlung!
Nach einem Schreiben der ALAG vom 21.01.2010 werden Anleger die sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben, bis zum 08.02.2010 zur Rückzahlung sämtlicher Ausschüttungen aufgefordert. Dieses betrifft insbesondere Anleger die sog. Classic-Verträge abgeschlossen haben.
Aber auch Anleger die die Varianten Sprint und Classic-Plus gewählt haben, sind von diesem Schreiben betroffen.
Die Kanzlei Eser Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Eser sollten Zahlungsansprüche eingehend und sorgfältig geprüft werden.
Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten diesem Zahlungsanspruch entgegenzutreten.
Denkbar ist z.B. die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder aus vorvertraglichem Vertragsverschulden.
Im Gegensatz zu einer Kommanditbeteiligung ist in den vorliegenden Fällen auch ein Vorgehen gegen die Gesellschaft selbst möglich.
Zur weiteren Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche sollten geschädigte Anleger erfahrene Fachanwälte im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts aufsuchen und eine Ersteinschätzung über die Rechts- und Sachlage einholen.
Die Kanzlei Eser Rechtsanwälte hat hierzu einen entsprechenden Fragebogen vorbereitet und ist auf dieser Basis bereit eine erste unverbindliche und kostenfreie Einschätzung abzugeben.
www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen.Vermittlung%20von%20atypisch%20stillen%20Beteiligungen.pdf
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Datum: 29.01.2010 - 14:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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