Ankauf von
Es ist umstritten, ob Behörden die von offenbar Kriminellen angekauften Daten potenzieller Steuersünder überhaupt verwenden dürfen. Betroffenen bietet sich angesichts dieses rechtlich fragwürdigen Vorgehens der Behörden eine Möglichkeit: Sie sollten eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten.
In der Fachwelt ist vielmehr immer noch ungeklärt, ob beispielsweise die im Jahr 2008 im Zuge der so genannten Liechtenstein-Affäre gekauften Daten im Strafprozess überhaupt verwertet werden dürfen.
„Dass der Ankauf der Daten öffentlich diskutiert wird, soll ganz offenkundig der Einschüchterung der Betroffenen dienen“, sagt Dr. Martin Hackenberg, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater aus Wiesbaden. „Aus Expertensicht ist dieses Vorgehen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Legalitätsprinzip unvereinbar. Darüber hinaus würde ein Ankauf Trittbrettfahrer ermutigen, Bankdaten auf illegalem Weg zu beschaffen und anzubieten.“
Betroffenen bietet sich angesichts dieses rechtlich fragwürdigen Vorgehens der Behörden eine Möglichkeit: Sie sollten eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten.
„Dazu ist jetzt noch Gelegenheit“, sagt Experte Dr. Hackenberg. „Eine Selbstanzeige ist erst dann ausgeschlossen, wenn die gekauften Informationen mit der persönlichen Steuerakte eines Steuerpflichtigen abgeglichen werden und eine Abweichung festgestellt wird. Sollte das Bundesfinanzministerium die CD kaufen, dürfte zwischen dem Kauf und der Feststellung von Steuerverkürzungen ein gewisser zeitlicher Abstand liegen, der für eine Selbstanzeige genutzt werden kann.“
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Datum: 01.02.2010 - 17:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 01.02.2010
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