(firmenpresse) - Mit Wirkung vom 01.02.2010 wurde über die Cargofresh AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Von dem zuständigen Insolvenzgericht in Reinbek wurde Rechtsanwalt Steffen Koch aus Hamburg als Insolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabe wird es nun sein, die Vermögensverhältnisse der Cargofresh AG zu prüfen und festzustellen, ob und wenn ja welche Forderungen der Gläubiger noch erfüllt werden können.
Wichtig für alle Gläubiger ist hierbei die Beachtung der Frist zur Forderungsanmeldung. Innerhalb dieser Frist müssen die Ansprüche grundsätzlich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Das Amtsgericht Reinbek hat als Frist für die Forderungsanmeldung den 16.03.2010 bestimmt.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich vertritt bereits mehrere Geschädigte in Sachen Cargofresh. Neben der Anmeldung der Forderung und der Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren besteht ferner in nicht wenigen Fällen die Möglichkeit, gegen das Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG wegen fehlerhafter Anlageberatung vorzugehen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Beteiligung an der Cargofresh AG von Accessio vermittelt wurde und im Rahmen der Beratung die Risiken dieser Beteiligung nicht vollständig offen gelegt wurden.
Gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG laufen bereits zahlreiche Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung – teilweise auch im Zusammenhang mit Zeichnungen der Cargofresh-Anleihe. In einem Fall wurde Accessio bereits erstinstanzlich zu Schadensersatz verurteilt.
Rechtsanwalt Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil mögliche Schadenersatzansprüche in drei Jahren ab Zeichnung der Beteiligung verjähren können.
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