ödp befürwortet Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Striedl: "Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe nötig"
(pressrelations) - st völlig richtig, dass die Hartz-IV-Sätze erhöht werden müssen." Das sagt Hermann Striedl, Richter a. D. und stellvertretender Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp), anlässlich des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV.
Vor allem die rund zwei Millionen Kinder, die von Hartz IV leben, können nun auf bessere Lebensbedingungen hoffen. "Kinder aus armen Familien können ja nichts für die Situation, in der sie leben. Sie müssen die gleichen Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe bekommen wie andere Kinder," sagt Hermann Striedl.
Er führt in diesem Zusammenhang an, dass das deutsche Grundgesetz in Artikel 3 festschreibt, dass "alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind". "Das bedeutet, alle Kinder müssen die gleichen Bildungschancen erhalten und das setzt eine stabile finanzielle Basis voraus." Als skandalös betrachtet Striedl die Tatsache, dass die Kindergelderhöhungen der vergangenen Jahre völlig an den Hartz IV-Familien vorbeigegangen seien, da das Kindergeld angerechnet worden sei. "Dass hier nur die Mittel- und Oberschichtsfamilien profitiert haben, ist den sozial Schwachen gegenüber eine große Ungerechtigkeit," so der ödp-Politiker.
Striedl weist zudem darauf hin, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien im Vergleich mit Kindern aus Sozialhilfe-Familien schlechter gestellt sind. "Eltern, die als arbeitsunfähig gelten und Sozialhilfe bekommen, haben Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse zu bekommen, die Kindern arbeitsfähiger Eltern verwehrt bleiben," erläutert der ödp-Politiker.
Eine klare Absage erteilt Striedl den Vertretern des Neoliberalismus, die stets behaupten, die Hartz IV-Sätze seien zu hoch, weil es kaum noch Abstand zu den Gehältern im Niedriglohnsektor gebe. "Wer so denkt, will eine Abwärtsspirale in Gang setzen und deutsche Gehälter völlig in den Keller treiben. Wir benötigen stattdessen einen Mindestlohn, damit alle ein menschenwürdiges Leben führen können," so Striedl abschließend.
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