(dts) - Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Hartz IV-Grundsicherung hat offenbar vorerst keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II. Die derzeitigen Regelsätze blieben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin müsse der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Es werde auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst, hieß es bei der Bundesagentur. Eine neue Antragstellung sei nicht erforderlich. Laut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden, was bereits zu zusätzlichen Anträgen geführt habe. "Nur in seltenen Einzelfälle wird die außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können", so ein Agentursprecher.
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