Bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten
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Bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten
Operationstechnische Assistenten sind Spezialisten und vereinigen organisatorische sowie medizinisch-technische Fachkenntnisse rund um die operative Betreuung der Patienten. Insbesondere das komplexe Versorgungssystem macht ihren Einsatz erforderlich. Die bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führen deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Außerdem befürchtet er, dass die derzeitige Ausbildungsfinanzierung mit Blick auf die Einführung des neuen, an Fallgruppen orientierten Abrechnungssystems nicht mehr gesichert ist.
Entsprechende Übergangsvorschriften sollen dafür sorgen, dass auch diejenigen adäquate Arbeitsplätze finden, die ihre Ausbildung noch unter den alten Bedingungen abgeschlossen haben.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vorlegt.
Der Beschluss ist mit einem Gesetzentwurf identisch, den die Länder bereits am 6. März 2009 in den Bundestag eingebracht hatten. Dieser hat ihn wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode jedoch nicht mehr abschließend beraten.
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Drucksache 28/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/
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Datum: 12.02.2010 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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