Seit August 2009 sind die berufspädagogischen Aufstiegsfortbildungen Aus- und Weiterbildungspädagoge/in (IHK) und Berufspädagoge/in (IHK) bundeseinheitlich geregelt.
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(firmenpresse) - Damit muss sich die Frage gestellt werden, wie diese gegenüber den zahlreichen Trainerausbildungen die seit Jahren als Lehrgänge mit IHK-, Verbands- und trägerinternen Zertifikaten ausgestattet sind, zu bewerten. Zum einen schließen die neuen berufspädagogischen Aufstiegsfortbildungen mit einem anerkannten Berufsabschluss ab.
Das ist bei allen Trainerausbildungen nicht der Fall. Es handelt sich dabei um Zertifikate, die in erster Linie die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung bescheinigen, zwar in aller Regel mit einem Leistungstest enden, aber keinen anerkannten Abschluss darstellen. Zum Anderen sind die Inhalte der Aufstiegsfortbildungen durch einheitliche Rahmenstoffpläne geregelt. Bei Trainerausbildungen sind die Inhalte sehr unterschiedlich. Das ist alleine schon daran zu erkennen, dass diese Ausbildungen zwischen 50 – 250 U.-Std. umfassen. Die geregelten pädagogischen Ausbildungen sind mit 600 bzw. 800 U.-Std. veranschlagt. Auch die Abschlußprüfungen sind durch Prüfungsordnungen klar geregelt, während die Zertifikatstest bei Trainerausbildungen sehr unterschiedlich und mehr oder weniger individuell durch den jeweiligen Anbieter erstellt werden. Demzufolge kann die Vorlage eines berufspädagogischen Aufstiegsfortbildung von Auftraggebern und Bildungsverantwortlichen klarer bewertet werden, als die Vorlage eines Trainerzertifikates. Durch die Tatsache, dass in den letzten Jahren mehr und mehr Trainerausbildungen im „Miniformat“, mit ca. 50 U.-Std. im Markt angeboten werden, hat sich das Image von Zertifikatslehrgängen kontinuierlich nach unten bewegt.
Für die berufspädagogischen Aufstiegsfortbildungen spricht, dass in der Ausbildungsrichtlinien großer Wert auf kompetenzbildenden Unterricht und handlungsorientiertes Lernen gelegt wird. Auch die IHK-Prüfungen sind danach angelegt. In wie weit diese moderne pädagogische Ausrichtung in Trainerausbildungen praktiziert wird, bleibt ungewiss und liegt im Ermessen eines jeden Anbieters. Für private Teilnehmer ist noch zu bedenken, dass die Aufstiegsfortbildungen nach dem AFGB gefördert werden und bei erfolgreicher Teilnahme der Statt 48,5% der Fortbildungskosten trägt. Bei Trainerausbildungen dagegen kann bestenfalls ein Bildungsscheck zum Tragen kommen.
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