Rechtsgutachten schafft Grundlage für eine "innovationsfreundliche Interpretation"
ID: 16292
Zu diesen Ergebnissen gelangt ein Rechtsgutachten des Umweltrechtlers Professor Reinhard Hendler vom Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier http://www.uni-trier.de. Die Firma Belland-Vision http://www.belland.de aus dem fränkischen Pegnitz, selbst Hersteller und Vertreiber des so genannten Belland-Materials und Dienstleister bei der Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen, hat das Gutachten in Auftrag gegeben.
Damit wurde eine bisher vorherrschende Meinung zur generellen Befugnis von Selbstentsorgern zur haushaltnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen auch unter dem Blickwinkel des technologischen Fortschritts neu beleuchtet, stellte Belland-Vision in einer Pressemitteilung fest. Denn durch ein besonders wertstoffhaltiges Verpackungsmaterial entstehe die bisher nicht gekannte Situation, dass beispielsweie der Hersteller eines Joghurtbechers den gebrauchten Becher nicht wegen eines Gesetzes, sondern wegen eines wirtschaftlichen Anreizes in wesentlich grösseren Mengen zurückholen und verwerten will, als es die Erfassungs- und Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung fordern. Mit dieser Verlagerung von der kostenträchtigen gesetzlichen Pflichterfüllung zum ertragswirksamen wirtschaftlichen Anreiz werde sowohl ein "idealer Beitrag" zur nachhaltigen Realisierung der ökologischen Zielsetzung der Verpackungsverordnung als auch zum Nutzen für die gesamte Volkswirtschaft geleistet.
Dabei sind derzeit keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass durch die Befugnis zum Aufbau eines geschlossenen Materialkreislaufes durch einen Hersteller und Vertreiber eines besonders wertstoffhaltigen Verpackungsmaterials die systemgebundene Entsorgung durch duale Systeme gefährdet würde. Vielmehr habe die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass zum Beispiel die marktbeherrschende Stellung des Dualen Systems Deutschland (DSD) http://www.gruener-punkt.de durch den von Selbstentsorgern ausgelösten Wettbewerb ihre Lizenzgebühren nicht nur mehrfach und massiv senken, sondern gleichzeitig hohe Überschüsse von knapp einer Milliarde Euro liquiden Mitteln erwirtschaften konnte.
Roland Belz, geschäftsführender Gesellschafter von Belland-Vision, ist deshalb überzeugt, dass durch die Beweisführung des Gutachtens für die zuständigen Behördenvertreter die Befugnis zur haushaltsnahen Erfassung von besonders wertstoffhaltigen Verpackungsmaterialien zur logischen Konsequenz wird: "Ein renommierter Rechtswissenschaftler zeigt aus einem bisher nicht gekannten technologischen Blickwinkel den rechtlichen Rahmen für eine innovationsfreundliche Interpretation der Verpackungsverordnung auf. Die bisherige undifferenzierte Meinung zur Befugnis der haushaltsnahen Erfassung durch Selbstentsorger ist damit durch eine umfassende rechtliche Ableitung um eine differenzierte Betrachtungsweise ergänzt worden".
Das Rechtsgutachten soll der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall als Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgemeinschaft muss nämlich eine neue Richtlinie über die Anforderungen an Mengenstromnachweise erarbeiten. "Eine Vielzahl von Gesprächen hat gezeigt, dass die meisten Politiker und zuständigen Behördenvertreter sehr aufgeschlossen sind, wenn es darum geht, die Einführung von Innovationen zu unterstützen. Deshalb bin ich auch optimistisch, dass mit einer innovationsfreundlichen Interpretation der Verpackungsverordnung der Aufbau eines nachhaltigen Materialkreislaufes unterstützt und nicht durch eine vorauseilende Befürchtung zum Bestandsschutz eines etablierten Systems im Keim erstickt wird", so Roland Belz. Der geschäftsführende Gesellschafter von Belland-Vision sieht nur im Wettbewerb der Systeme und Techniken den Weg zur nachhaltigen Erreichung der ökologischen Ziele der Verpackungsverordnung.
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Datum: 08.09.2005 - 16:37 Uhr
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