Zusendung von Waren nach Widerruf der Bestellung wettbewerbswidrig
Dass die grundlose Lieferung von Waren als sog. anreißerische Werbung regelmäßig wettbewerbswidrig und somit untersagt ist, ist mittlerweile hinreichend bekannt.
Eine vergleichbare Situation tut sich auf, wenn eine Bestellung getätigt, fristgerecht vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und dann aber dennoch geliefert wird – und zwar die Ware, von deren Kauf eigentlich Abstand genommen wurde.
Eine Bestellung wurde erstmalig am direkten Folgetag der Bestellung, ein weiteres Mal zehn Tage darauf ausdrücklich widerrufen. Der Zugang wurde durch Bestätigungsmails versichert, sodass auch diesbezüglich keine Zweifel bestanden.
Dennoch wurde die bestellte Ware geliefert.
Hierin sah das LG Trier eine unerwünschte Werbung, die nicht hinzunehmen sei. Es sei nach der Unlauterkeitsrichtlinie unter allen Umständen unlauter, einen Verbraucher zur sofortigen oder späteren Bezahlung oder Zurücksendung oder Verwahrung von Produkten, die der Gewerbetreibende geliefert, der Verbraucher aber nicht bestellt hat, aufzufordern.
Daran ändere auch der Umstand nichts, dass das Produkt zunächst bestellt wurde. Der Widerruf ging zeitnah ein, sodass der Lieferant Gelegenheit hatte, den Versand der Ware zu verhindern.
Fazit:
Die rechtlichen Regelungen des Wettbewerbs erfordern häufig eine sehr präzise Arbeitsweise und Organisation dieser.
Um juristischen Problemen auszuweichen, sollten rechtlich relevante unternehmerische Prozesse mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden.
© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9
Rechtsanwalt Mittelstaedt
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Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln
Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
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50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Datum: 23.02.2010 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.02.2010
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