PILTZ: Vorratsdatenspeicherung ? Drohkulisse übertrieben (06.03.2010)
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PILTZ: Vorratsdatenspeicherung ? Drohkulisse übertrieben
Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen, denn es hat den Gesetzgeber einmal mehr in den Rahmen des Grundgesetzes verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine genaue Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit vorgenommen. Wer dem höchsten deutschen Gericht nun vorwirft, es eröffne Sicherheitslücken, verkennt den Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Diesem Grundsatz ist auch der Gesetzgeber verpflichtet. Er darf nicht noch einmal verletzt werden.
Drohkulissen und überspitzte Gefahrszenarien sind der falsche Ratgeber für eine vernünftige und grundgesetzkonforme Sicherheitspolitik. Ängste in der Bevölkerung zu schüren ist unverantwortlich. Das Urteil im Sauerland Prozess hat gezeigt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden sehr effektiv arbeiten, und das ganz ohne Einsatz der Vorratsdatenspeicherung. Auch europäische Länder ohne Vorratsdatenspeicherung ? zum Beispiel Schweden ? haben sich nicht zum Hauptquartier der Internetkriminalität entwickelt.
Ich rate zu mehr Gelassenheit in der Sache. Die christlich-liberale Koalition wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sauber und gründlich prüfen. Schnellschüsse zu Lasten der Verfassung darf es nicht geben. Maßstab für unsere Politik ist und bleibt das Grundgesetz.
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Datum: 08.03.2010 - 12:47 Uhr
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