Flensburg hilft Verkehrssündern bei der Kontoführung
ID: 178980
Flensburg hilft Verkehrssündern bei der Kontoführung
Ab 18 Punkten ist der Führerschein weg. Liegt der Punktestand bei acht bis dreizehn, erhält der Betroffene aus Flensburg eine gebührenpflichtige Warnung mit dem Hinweis, freiwillig ein Aufbauseminar bei einer hierzu berechtigten Fahrschule besuchen zu können, was einen Punkteabbau von zwei Punkten bewirkt. Wer ein solches Seminar schon beim Stand von weniger als acht Punkten besucht, kann damit sogar vier Punkte abbauen. Nach absolviertem Aufbauseminar und nach Erreichen von mindestens 14 Punkten besteht außerdem die Möglichkeit, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch werden die vorhandenen Einträge mit zwei Punkten weniger bewertet.
Der Düsseldorfer Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth rät zu vorausschauendem Punkteabbau: "Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2008 gilt, dass bei der Ermittlung eines eventuellen Punkteabzuges nach freiwilliger Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung alle Verkehrsverstöße zu berücksichtigen sind, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen wurden, auch wenn diese erst später zu einer rechtskräftigen Eintragung führen. Hier spricht man vom sogenannten Tattagprinzip. Bei einem vorausschauenden Punktmanagement sollte auch daran gedacht werden, dass ein Punkteabzug durch den Besuch eines Seminars oder einer verkehrspsychologischen Beratung nur jeweils einmal innerhalb von fünf Jahren möglich ist."
Auch ohne Punkte abbauende Maßnahmen verbleiben die angesammelten Punkte nicht lebenslänglich in der Flensburger Kartei. Nach zwei Jahren werden Ordnungswidrigkeiten gelöscht (außer Alkohol- und Drogenfahrten), Straftaten nach fünf Jahren. Bei Straftaten in Verbindung mit Alkohol oder Drogen oder bei Entziehung der Fahrerlaubnis verlängert sich die sogenannte Tilgungsfrist auf immerhin zehn Jahre. Rechtsanwalt Demuth erläutert: "Die Löschung erfolgt nur, wenn innerhalb der Fristen keine weiteren Punkte hinzukommen. Ausgenommen davon sind lediglich die Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Tilgungshemmung auf maximal fünf Jahre beschränkt ist."
Möchte ein Verkehrsteilnehmer seinen aktuellen Punktestand erfahren, kann er sich schriftlich mit einer selbst unterschriebenen Anfrage unter Angabe seiner persönlichen Daten, dazu gehören das Geburtsdatum, alle Vornamen und gegebenenfalls der Geburtsnachname, sowie einer Kopie des Reisepasses oder der vergrößerten Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg wenden. Die Auskunft erfolgt unentgeltlich. Diese Informationen einschließlich eines Anfragemusters können auch über das Internet auf der Seite des Amtes ? www.kba.de - unter dem Menüpunkt "Punktesystem ? Ihr Punktestand" abgefragt werden.
Infos: www.straffrei-mobil.de
Hinweis für die Redaktion:
Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 15.03.2010 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 178980
Anzahl Zeichen: 4884
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 232 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Flensburg hilft Verkehrssündern bei der Kontoführung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
straffrei-mobil.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von straffrei-mobil.de
Gemeinsam für München. BMW Group, Siemens und Stadtwerke München starten Projekt zur Elektromobilität. ...
München. Ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der Elektromobilität: die BMW Group, Siemens und die Stadtwerke München (SWM) haben eine Zusammenarbeit zur Erprobung von Elektrofahrzeugen und dem Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur in der bayerischen Landeshauptstadt vereinbart. Mü
Bridgestone präsentiert aktuelle Produkte auf der BAUMA 2010 ...
Bad Homburg, im März 2010 Als weltweit größter und umsatzstärkster Anbieter von Reifen für Baumaschinen wird Bridgestone natürlich auch auf der BAUMA in München vertreten sein. Von 19. bis 24. April können sich die Besucher der internationalen Ausstellung am Messestand in Halle A6, S
Fernbus-Angebot von und nach Berlin im Sommer 2010 - mehr als 300 Zielorte ...
Berlin, den 12.03.2010 Ab Mittwoch gibt es bei allen Reisebüros das Sommerfahrplanheft 2010 von BERLIN LINIEN BUS (BLB) mit günstigen Fernlinienbusverbindungen in über dreihundert Zielorte in Deutschland und Europa. Im Internet ist es bereits ab heute einsehbar. Der Fahrplan gilt bis Ende O
Staugefahr auf dem Weg in die Wintersportgebiete ...
Stuttgart (ACE) 15. März 2010 - Am Wochenende erwartet der ACE Auto Club Europa streckenweise erhöhtes Verkehrsaufkommen. Wintersportler aus Bremen, Hamburg und Niedersachsen dürften die Osterferien und die stabile Schneelage in den Alpen dazu nutzen, ihrem Hobby nachzugehen. Mit größeren Sta




