Gesundheitsminister Söder: Hörstörungen bei Neugeborenen rasch erkennen und behandeln / Bund muss ärztliche Leistung angemessen honorieren
(pressrelations) - München - Hörschäden müssen bei Neugeborenen möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden. Dies sagte Dr. Markus Söder, Gesundheitsminister, heute in der Cnopf?schen Kinderklinik in Nürnberg. "Frühe Vorsorge und gezielte Therapie entscheiden mit über die Zukunft der Kinder. Bayern hat deshalb das Untersuchungsprogramm aus Hörtests und intensiver Anschlussbetreuung auf den ganzen Freistaat ausgeweitet." Söder appellierte an den Bund, diese ärztliche Leistung auch angemessen zu honorieren. Bei der Vorsorge für die Jüngsten in unserer Gesellschaft dürfe nicht gespart werden, so Söder. Im stationären Bereich brauche es eine Anpassung der Fallpauschalen. Dies müsse auf Bundesebene geregelt werden. Zwar sind Hörtests für Neugeborene seit Januar 2009 eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Finanzierung dieser Untersuchung ist bislang allerdings nicht geregelt.
Bayern ist bei der engen Vernetzung von Untersuchung auf Hörstörungen und Nachbetreuung deutschlandweit führend: Mittlerweile nehmen rund 95 Prozent der 139 Geburtskliniken und 32 Kinderkliniken in Bayern an dem Programm teil. Sie melden ihre Untersuchungsdaten an die Koordinierungsstelle, das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) - das Einverständnis der Eltern stets vorausgesetzt. Zusammen mit den Gesundheitsämtern klärt das LGL auffällige Befunde ab. Ziel ist es laut Söder, alle Kliniken zu beteiligen. In den Modellregionen Oberfranken und Oberpfalz hatte sich gezeigt, dass ohne Unterstützung nur etwa die Hälfte der Betroffenen auch rechtzeitig eine Therapie beginnt.
In Bayern kommen jedes Jahr über 100 Kinder mit schweren Hörstörungen zur Welt. Werden sie zu spät erkannt, kann sich die Entwicklung des Kindes verzögern oder eingeschränkt sein. Bayern hat 2003 deutschlandweit das erste Modellprojekt in der Oberpfalz gestartet und 2006 das Modellprojekt auf Oberfranken ausgeweitet. 2009 wurde es bayernweit eingeführt. Es besteht aus Hörtests in den ersten Lebenstagen und einer konsequenten Betreuung bei Verdacht auf Hörschäden. Bestätigt sich ein Hörschaden, erfolgt ein rasches Therapieangebot.
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