Gentechnik: Bundesregierung plant Verschleierung von Verunreinigungen

Gentechnik: Bundesregierung plant Verschleierung von Verunreinigungen

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Gentechnik: Bundesregierung plant Verschleierung von Verunreinigungen



(pressrelations) -
Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage "Zum Stellenwert des Vorsorgeprinzips beim Umgang mit nicht zugelassenen gentechnisch veraenderten Konstrukten" erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Verbot von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veraenderten Konstrukten in Futtermitteln zu lockern. Zwar soll nicht die Rechtsgrundlage des Verbots selbst - die sogenannte "Nulltoleranzregelung" - geaendert werden, aber der Umgang damit: Durch die Festlegung einheitlicher Probenahme- und Nachweisverfahren mit einer vorgegebenen Empfindlichkeit soll eine "praktikablere Anwendung der Nulltoleranz" ermoeglicht werden. Das heisst im Klartext: Es sollen ungenauere Nachweisverfahren vorgeschrieben werden, die gentechnische Verunreinigungen erst ab einem bestimmten Prozentsatz erfassen.

Sollte die EU keinen entsprechenden Vorschlag vorlegen, plant die schwarz-gelbe Koalition sogar einen nationalen Alleingang.
Probleme fuer die deutsche Lebensmittelbranche oder EU-rechtliche Bedenken scheinen dabei keine Rolle zu spielen.

Das ist unverantwortlich. Wenn genveraenderte Konstrukte, die nicht zugelassen und nicht abschliessend sicherheitsbewertet sind, in Futtermitteln geduldet werden, wird das EU-Zulassungsverfahren ad absurdum gefuehrt. Und das Vorsorgeprinzip wird geopfert. Ein hoher Preis fuer die "praktikable Anwendung" einer Regelung, die doch eigentlich dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen soll.
Futtermittellieferungen aus Drittlaendern koennten zum russischen Roulette werden, denn unterhalb der "vorgegebenen Empfindlichkeit" des Nachweisverfahrens bleibt im Dunklen, was im Futter wirklich drin ist.

Bereits jetzt kann nicht sichergestellt werden, dass den Ueberwachungsbehoerden fuer alle moeglicherweise in einer Lieferung aus Drittstaaten enthaltenen gentechnisch veraenderten Organismen (GVO) ueberhaupt Nachweisverfahren zur Verfuegung stehen.



Mit ungenaueren Nachweismethoden weitere Verunreinigungsquellen zu eroeffnen, ist das falsche Signal. Die Futtermittelversorgung kann auch weiterhin ohne solche Regelungen gesichert werden, wenn eine zuverlaessige Trennung der Warenstroeme erfolgt. Aber Schwarz-Gelb droht sich dem Druck der Gentech-Lobby zu beugen - zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft.

Bereits nach derzeitiger Rechtslage wissen die meisten Verbraucher nicht, dass Milch, Eier, Fleisch und daraus gefertigte Produkte ohne Bio-Logo oder "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Tieren stammen kann, die mit gentechnisch veraenderten Pflanzen gefuettert wurden. Demnaechst aber koennen Verbraucher nicht einmal sicher sein, ob die Sicherheit dieser Pflanzen ueberhaupt den EU-Vorgaben entsprechend getestet wurde.


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Datum: 16.03.2010 - 17:47 Uhr
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