Diskussion über Anti-Diskriminierungsgesetz neu entbrannt
20.01.2006 - 12:18 | 18047
(firmenpresse) - Bonn/Berlin - Das so genannte Anti-Diskriminierungsgesetz steht wieder auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Gesetzentwurf war bereits in der vergangenen Wahlperiode mit der damaligen rot-grünen Mehrheit beschlossen worden. Allerdings bedurfte das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, der den Vermittlungsausschuss anrief. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl konnte das Vorhaben dort nicht mehr behandelt werden. Daher musste das Gesetzgebungsvorhaben in der jetzigen Wahlperiode wieder eingeleitet werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich kürzlich für eine deutliche Verschärfung des Gesetzes ausgesprochen und damit für grosskoalitionären Unmut gesorgt.
Kritik kam auch von Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU), der sich immer wieder in bundespolitische Debatten einschaltet. Gegenüber der Welt am Sonntag (WamS) http://www.wams.de befürwortete der Politiker ein "energisches Einschreiten" gegen das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz. Das Gesetz sei Gift für die Wirtschaft. Kusch rechnet damit, dass die Bundesregierung eine moderate Version des Gesetzes beschliessen werde. "Am besten wäre es, wenn die Bundesregierung in Brüssel darauf hinarbeiten würde, die entsprechenden EU-Richtlinien zu stoppen", zitiert die Sonntagszeitung den Justizsenator.
Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de, kündigte ebenfalls entschiedenen Widerstand gegen ein zu weit gehendes Gesetz an. "Der Mittelstand wird sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen jegliche wirtschaftsfeindliche Aufblähung der Antidiskriminierung-Richtlinie der Europäischen Union durch den deutschen Gesetzgeber wehren", so der Mittelstandspräsident. Teile der Opposition könnten sich offenbar nicht mit dem Scheitern des Vorhabens im Vermittlungsausschuss abfinden. Der recycelte Entwurf der Grünen sei ein Paradebeispiel für die Regelungswut unverbesserlicher Ideologen. Laut Gesetz darf niemand wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, der sexuellen Orientierung und anderer Kriterien benachteiligt werden.
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