Gerichtsurteil zur Frequenzauktion: weiter anhaltende Wettbewerbsverzerrungen durch Frequenzvergabe zu erwarten
(pressrelations) -
Verwaltungsgericht Köln lehnt in erster Instanz Klage der E-Plus Gruppe gegen umstrittenes Vergabedesign ab
E-Plus Gruppe behält sich weitere rechtliche Schritte vor und bestätigt nochmals Teilnahme an der Frequenzauktion
Im Prozess um das Auktionsdesign für die Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der E-Plus Gruppe abgelehnt. Sollten die Anträge weiterer Kläger ebenfalls abgewiesen werden, wird die Frequenzvergabe voraussichtlich wie geplant am 12. April 2010 beginnen.
Die E-Plus Gruppe hatte gegen die Bundesnetzagentur und die von ihr definierten Bietregeln geklagt, weil sie Rechtsverstöße im Vergabeverfahren identifiziert hatte und daraus resultierend eine Benachteiligung gegenüber den Marktführern im deutschen Mobilfunkmarkt erkannte. Diese könnte letztlich zu Nachteilen für Verbraucher und den Wettbewerb im Markt für mobiles Breitband führen. Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur, für Chancengleichheit bei den Frequenzen zu sorgen. Nur wenn sie in diesem Zuge das Duopol im deutschen Mobilfunkmarkt beseitigt, wird sie ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht. So hat es im Übrigen die EU-Kommission für die Zeit unmittelbar nach der Auktion gefordert und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur eine entsprechende Zusage über eine umfassende Marktanalyse in diesem Feld abgerungen.
Die Entscheidung des Gerichts ist erstinstanzlich. Die E-Plus Gruppe wird die Urteilsbegründung intensiv analysieren und dann über mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden.
E-Plus Gruppe bestätigt Teilnahme an Frequenzauktion Trotz dieser Gerichtsentscheidung wird die E-Plus Gruppe wie angekündigt bei der Auktion mitbieten. Damit steht der Mobilfunknetzbetreiber zu seiner Zusage, die Verbreitung und Beschleunigung des mobilen Datennetzes voranzutreiben.
Düsseldorf, 18. März 2010
E-Plus Mobilfunk GmbH Co. KG Corporate Communications Guido Heitmann
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