WKK-Rechtsanwälte: Ihre Spezialisten im Arbeitsrecht informieren Sie zur Thematik Elterngeld
ID: 182304
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München- Schwabing erörtert die Grundzüge zum Elterngeld
Elterngeld kommt in Frage für Eltern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Werden diese Vorraussetzungen erfüllt, gilt folgendes:
In der Regel erhalten Sie 67% des Nettoeinkommens für bis zu 14 Monate, höchstens derzeit jedoch EUR 1.800 im Monat. Wenn Sie ohne Verdienst waren vor dem Elterngeldbezug erhalten Sie für 12 Monate einen Mindestbetrag von EUR 300, Geringverdiener können Zuschläge erhalten.
Wie lange erhalte ich Elterngeld?
Elterngeld erhält man in der Regel für 12 Lebensmonate des Kindes, kann dieses jedoch um zwei Monate verlängern, wenn beide Elternteile sich freinehmen, jeder für mindestens zwei Monate.
Was muss ich tun, um Elterngeld zu erhalten?
Die Eltern sollten den Antrag sptäestens drei Monate nach der Geburt ihres Kindes einreichen. Nur solange gibt es rückwirkend Elterngeldzahlungen.
Die zuständige Stelle findet man unter der Adresse des Bundesfamilienministeriums www.familien-wegweiser.de.
Einen Elterngeldrechner für das zu erwartende Elterngeld steht unter www.bmfsij.de/elterngeldrechner zur Verfügung.
Was sollte ich darüber hinaus beachten?
Da das Elterngeld allein nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes berechnet wird, sollte man möglichst Überstunden und Urlaub in Form von Überstunden und Urlaubsabgeltung mit dem letzten Gehalt ausbezahlen lassen. Als Selbstständige sollte man vor Bezug des Elterngeldes offene Rechnungen eintreiben und die Arbeitsleistung umfassend in Rechnung stellen.
Steuerlich ist zu beachten, dass aufgrund des Elterngeldbezugs, welches grundsätzlich steuerfrei ist, Sie jedoch in eine höhere Steuerklasse rutschen. Hier sollte man sich eventuell vor Bezug des Elterngeldes steuerlich beraten lassen.
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Datum: 23.03.2010 - 15:01 Uhr
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