WIK untersucht Marktmacht auf dem Regelenergiemarkt: Enges Oligopol beherrscht den Markt
Auch nach derÖffnung des Regelenergiemarktes für den Wettbewerb bleibt es bei einer gemeinsamen Dominanz der vier führenden Stromerzeuger. Für alle Arten von Minutenreserven erfüllen sie die so genannte Marktmachtvermutung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. Ob diese Marktdominanz allerdings missbräuchlich ausgenutzt wird, ist - auch aufgrund des komplizierten Marktdesigns - nicht eindeutig zu beantworten. Zu diesem Schluss kommt eine jetzt vom WIK (Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste) und der WHU - Otto Beisheim School of Management veröffentlichte gemeinsame Studie.
Das Wettbewerbsrecht vermutet Marktmacht, und damit verbunden die Möglichkeit, Preise über dem Wettbewerbsniveau zu erzielen, wenn Märkte stark konzentriert sind. Aus diesem Grunde geht die Studie der Frage nach der Marktkonzentration intensiv nach. Verschiedenste Konzepte der Marktmachtmessung kommen zum Einsatz. Sie deuten alle darauf hin, dass der Markt gemeinsam von den vier führenden Stromanbietern dominiert wird. Gleichwohl gibt es eine Vielzahl kleiner Wettbewerber, die zumindest in ihrer Gesamtheit für bestimmt Teilmärkte (v.a. für positive Regelenergie) nicht zu vernachlässigen ist.
Die Studie basiert auf einem vollständigen Datensatz für das Jahr 2008, der alle Gebote anbieterscharf für alle Produkte umfasst. Als Konzentrationsmaße werden Marktanteile, der Herfindahl-Hirschman Indes, Pivotal Supply Index, Residual Supply Index sowie eine Analyse der Preiselastizität der Residualnachfragen verwendet. "Gerade die Verwendung verschiedener Konzentrationsmaße ermöglicht ein differenziertes Bild und hilft, die Produkte und Zeiten zu identifizieren, bei denen Marktmachtausübung besonders wahrscheinlich ist. Nur auf aggregierte Marktanteile zu schauen, würde in die Irre führen", so Dr. Christian Growitsch, Leiter Energiemärkte und Energieregulierung beim WIK.
Marktmachtmissbrauch ist, trotz der umfassenden Datenlage und Datenanalyse, nicht feststellbar. Aber: "Unsere Ergebnisse bedeuten weder, dass Missbrauch vorlag, noch dass kein Missbrauch vorlag", erklärt Professor Dr. Felix Höffler von der WHU. "Diese Frage lässt sich nur dann befriedigend beantworten, wenn man für das komplexe Marktdesign einen wettbewerblichen Vergleichsmaßstab zur Verfügung hätte, wenn man also wüsste, was man bei funktionierendem Wettbewerb zu erwarten hätte." Der Regelenergiemarkt verwendet eine Auktion im Gebotspreisverfahren. Jeder Bieter zahlt für jede angebotene Menge genau seinen eigenen Gebotspreis. Dadurch variieren die Preise und Durchschnittserlöse zwischen den Bietern erheblich. Es gibt also keinen einheitlichen Marktpreis, was traditionelle Preis-Kosten-Vergleiche erschwert. Eine theoretische Analyse für diese Art von Auktionen liegt bisher in der ökonomischen Forschung nicht vor. "Um die Frage nach Missbrauch beantworten zu könne, müssen wir diese Auktion erst noch besser verstehen lernen", so Growitsch. Weitere Analysen sind also notwendig.
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Datum: 06.04.2010 - 09:01 Uhr
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Energie & Umwelt
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