Die Hunde-Operationskostenversicherung – was zu beachten ist
Warum eine Operationskostenversicherung für Hunde?
Ob Unfall oder Krankheit des Vierbeiners – manchmal bleibt nur die Operation als letzter Ausweg. Was dem geliebten Hund aber schnell wieder auf die eigenen vier Pfoten helfen soll, kann für den Tierbesitzer schnell mit Kosten von mehreren hundert Euro verbunden sein. Damit kranken oder verunglückten Hunden jederzeit geholfen werden kann, gibt es die spezielle Hunde-Operationskostenversicherung (kurz: Hunde-OP).
Zunächst: Bei besseren Tarifangeboten gibt es keine Summenbegrenzung. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung für „Frauchen“ oder „Herrchen“ werden die Kosten der Tierbehandlung gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Übernommen werden maximal 100 Prozent der Operationskosten. Dies geschieht, je nach Tarifwahl, wahlweise nach dem 1-fachen oder 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 1. August 1999. Im Einzelnen betrifft das die Kosten des Untersuchungstages direkt vor der Operation, die eigentliche Operation inkl. Nebenkosten für Medikamente und Verbandsmaterial, die Nachsorge, die Kosten für stationäre Unterbringung und verordnete Arzneimittel bis 10 Tage nach dem Operationstag. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist lediglich, dass die Operation auch wirklich medizinisch notwendig sein muss und es sich um einen operativen Vorgang im Sinne der Gebührenordnung für Tierärzte handelt. Vorbeugende Maßnahmen, wie beispielsweise die Kastration des Hundes, werden nicht erstattet.
Ist eine freie Wahl des Tierarztes möglich?
Der Tierhalter kennt und vertraut oftmals seinem Tierarzt vor Ort. Daher möchte er selbst – und nicht eine Versicherung – bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin den eigenen Hund operieren soll. Auch an dieser Stelle gilt, dass sich ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt, da es Tarife gibt, die eine freie Wahl des Tierarztes ermöglichen. Voraussetzung ist dabei jedoch in jedem Fall, dass, es sich um einen anerkannten Dr. med. vet. handelt.
Kann jeder Hund versichert werden?
Grundsätzlich ja! Es werden von der Rasse und der Größe des Hundes keine Unterschiede gemacht. Auch der Beitrag ist für alle Hunde gleich. Voraussetzung für die Beantragung ist jedoch, dass der Hund mindestens im vierten Lebensmonat ist. Sollen ältere Hunde ab dem 6. Lebensjahr in der Operationskostenversicherung versichert werden, beträgt die Erstattung statt 100 Prozent jedoch 80 Prozent.
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Datum: 23.04.2010 - 09:46 Uhr
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