Nicht erfüllte Aufklärungspflicht zur betrieblichen Altersvorsorge kann teuer werden
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Es ist eine wenig bekannte Tatsache, dass ein Unternehmensinhaber bereits seit einigen Jahren dazu verpflichtet ist, seine Mitarbeiter über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge beweiskräftig aufzuklären. Wird diese Aufklärung unterlassen, drohen empfindliche Regressansprüche.
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Datum: 27.04.2010 - 14:11 Uhr
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