SCHUSTER: Trotz Wiederwahl keine Straflosigkeit für al-Bashir - Sudan-Antrag des Deutschen Bundestags jetzt zügig umsetzen
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SCHUSTER: Trotz Wiederwahl keine Straflosigkeit für al-Bashir - Sudan-Antrag des Deutschen Bundestags jetzt zügig umsetzen
Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen al-Bashir hat ungeachtet des jüngsten Wahlerfolges weiterhin gültige Bestandskraft. Unabhängig, ob die Wahlen frei und fair oder mit rechtsstaatlichen Defiziten, wie zu befürchten ist, durchgeführt wurden, führt die Bestätigung des Amtsinhabers Umar al-Bashir im Amt nicht zu einer Aufhebung des Haftbefehls. Fortgesetzte Straflosigkeit und fehlende Versöhnungsprozesse sind ein Hindernis für eine langfristige und belastbare friedliche Entwicklung im Sudan.
Jetzt geht es darum, das zukunftsweisende Referendum Anfang 2011 vorzubereiten. Wichtig ist nun, dass der Anfang April beschlossene interfraktionelle Antrag des Deutschen Bundestags umgesetzt wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Gefahr einer neuen Eskalation von Gewalt oder gar eines neuen Krieges zu vermindern.
Es scheint immer wahrscheinlicher, dass sich der Südsudan im Rahmen des Referendums Anfang 2011 abspalten wird. Daher gilt es bereits jetzt verbindliche, rechtliche Vorkehrungen zu treffen: über die Teilung von Öleinnahmen und staatlichem Vermögen, Staatsangehörigkeit und den Minderheitenschutz sowie zukünftige Sicherheitsabkommen zwischen Nord und Süd für die Zeit nach dem Referendum nebst Überprüfungsmechanismen. Hierfür ist eine Sudan-Konferenz der Vereinten Nationen einzuberufen, wie es im umfassenden, interfraktionellen Antrag des Deutschen Bundestags beschlossen wurde. Die Konfliktparteien sind hierbei aufgefordert, eine Verhandlungslösung zu finden.
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Datum: 28.04.2010 - 17:47 Uhr
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