BSA bietet Unternehmen 30 Tage „Schonfrist“ für selbstverantwortliche Legalisierung ihrer Software an
Die Business Software Alliance (BSA) hat den Mai 2010 zur deutschlandweiten „Schonfrist“ für Software-Sünder erklärt. Unternehmen, die sich in dieser Zeit bei der BSA registrieren, bekommen 30 Tage Zeit, ihre Lizenzsituation eigenverantwortlich oder mit Hilfe der Softwarehersteller und ihrer Partner zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Während dieser „Schonfrist“ wird die BSA keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet*. Die BSA reagiert mit diesem Schritt auf die Flut von über 10.000 Hinweisen, die bei ihr und ihren Mitgliedsfirmen seit dem Start der TV-Kampagne „Es gibt gute Gründe, illegale Software zu melden“ eingegangen sind. Den betroffenen Firmen wird damit noch eine Möglichkeit gegeben, ihre Software selber zu legalisieren.
Das Kampagnenmotiov der "Schonfrist"-Kampagne(firmenpresse) - „Wir haben in unserer TV-Kampagne sehr erfolgreich das Thema unlizenzierter Software am Arbeitsplatz thematisiert, und die Problematik der Angreifbarkeit von Geschäftsführern, aber auch den Druck, dem sich viele IT Mitarbeiter ausgesetzt sehen, in den Mittelpunkt gestellt. Die Resonanz auf diese Aktion, vor allem aber die Quantität und Qualität der Hinweise, die uns erreicht haben, hat uns überrascht“, erklärt Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa, Naher Osten und Afrika der BSA. „Leider wurden wir einmal mehr davon überzeugt, dass eine hohe Anzahl von Geschäftsführern eine deutliche Erinnerung an ihre Pflichten in Bezug auf korrekte Softwarelizenzierung brauchen, um aktiv zu werden. Mit der Schonfrist wollen wir diesen Anreiz liefern, sich selbstverantwortlich um die Legalisierung der Firmen-Software zu kümmern. Gleichzeitig haben Unternehmen durch die Registrierung bei uns genug Zeit, dies in Ruhe zu tun.“
„Das deutsche Rechtprogramm der BSA war schon vor Start der TV-Kampagne das europaweit erfolgreichste“, so Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der BSA. „Die drei größten Fälle fanden in Deutschland statt, zuletzt im Juli 2009 der eines Unternehmens mit 30 Standorten, das für seine Legalisierung 1,1 Millionen Euro an Schadensersatz und Lizenzierungskosten zahlte. Insgesamt mussten deutsche Firmen, die des unlizenzierten Softwareeinsatzes überführt wurden, 2009 2,3 Millionen Euro an die BSA und unsere Mitglieder zahlen. Mit den Hinweisen aus der TV-Kampagne werden die rechtlichen Schritte der BSA noch weiter intensiviert werden. Natürlich sind nicht alle der 10.000 Meldungen, welche die BSA und ihre Mitglieder erhalten haben, von gleicher Qualität und Größe. Dennoch werden sie alle verfolgt - auch wenn es wichtig ist festzuhalten, dass das primäre Ziel der BSA nicht die Erzielung von Schadensersatz ist, sondern vielmehr das langfristige Umdenken gegenüber dem Urheberrecht und die Absenkung der derzeitigen Pirateriequote in Deutschland. Aus diesem Grund halten wir es für fair, mit einer Aktion wie der Schonfrist eine Möglichkeit zu geben, sich ohne die Sorge einer drohenden Anzeige 30 Tage lang um die Lizenzen zu kümmern.“
Die Regeln der Schonfrist
Unternehmen in Deutschland** haben im Rahmen der Schonfrist bis zum 31. Mai 2010 die Gelegenheit, sich unter www.schonfrist.info registrieren zu lassen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Softwarebestand legal ist. Die BSA garantiert: Vom Zeitpunkt der Registrierung an wird die BSA 30 Tage lang keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet. Ausgenommen sind bereits laufende Gerichts- oder Strafverfahren und außergerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund Benutzung unlizenzierter Software der BSA Mitgliedsfirmen. Auf Wunsch kann die BSA auch Kontakt zu verschiedenen Softwareherstellern herstellen, um die Details von Lizenzmodellen und -Anforderungen zu klären.
Die erfolgreiche Kampagne für Hinweise auf unlizenzierte Software
Die im Juni 2009 angelaufene TV-Kampagne „Es gibt gute Gründe, illegale Software zu melden“ führte zu einem Anstieg der Hinweise auf unlizenzierte Software um 800%. Im Kampagnenzeitraum wurden zeitweise bis zu 20 Unternehmen pro Tag gemeldet. Der Spot läuft auf deutschen Nachrichtensendern und steht auch unter www.bsa.de oder unter www.youtube.com/watch?v=GQqqb5X1dO4 online. Mit ihm ist eine Hinweis-Hotline 08000 999 992 und ein online-Formular auf www.bsa.de verbunden. Er wird im Kampagnenzeitraum an das neue Schonfrist-Angebot der BSA angepasst.
Hochauflösendes Bildmaterial der Schonfrist-Kampagne finden Sie hier (ohne Text) und hier (mit Text)
*Die BSA garantiert: Vom Zeitpunkt der Registrierung an wird die BSA 30 Tage lang keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet. Ausgenommen sind bereits laufende Gerichts- oder Strafverfahren und außergerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund Benutzung unlizenzierter Software der BSA Mitgliedsfirmen.
**(betrifft ausschließlich Firmen, deren Hauptsitz in Deutschland liegt).Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Business Software Alliance (BSA) ist die im Bereich der Förderung einer sicheren und gesetzestreuen digitalen Welt führende Organisation. Sie ist der Sprecher der Softwarebranche und ihrer Hardwarepartner gegenüber Regierungen und Kunden auf dem globalen Markt. Ihre Mitglieder stellen einen der am schnellsten wachsenden Industriezweige der Welt dar. Die BSA unterstützt durch ihre politischen und informativen Initiativen die technologische Innovation in den Bereichen Urheberrecht, Internet-Sicherheit, Handel und E-Commerce. Deutsche Mitglieder der BSA sind unter anderem Adobe, Altium, Apple, Asseco Poland S.A., Autodesk, AVEVA, Bentley Systems, CNC, Corel, Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, Microsoft, Progress Software, Siemens, Symantec, Tekla und The MathWorks. BSA-Websites - Deutschland: www.bsa.de; International: www.bsa.org
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Datum: 29.04.2010 - 15:13 Uhr
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Freigabedatum: 29.04.2010
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