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Kleinwindkraftanlagen auf dem Vormarsch

17.05.2010 - 16:17 | 200525
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Ein überzeugendes Beispiel, dass Kleinwindkraftanlagen (KWEA) nun auch den deutschen Markt erobern, lieferte am 22. April dieses Jahres die ZACK GmbH aus Lemgo.

Aufbau der KWEA GWN-TEC 3000 am 22.04.2010 in Norddrebber.
Aufbau der KWEA GWN-TEC 3000 am 22.04.2010 in Norddrebber.
(firmenpresse) - Begleitet u. a. von RTL und Hitradio Antenne Niedersachsen, wurde im niedersächsischen Örtchen Norddrebber nahe Schwarmstedt eine Pilotanlage vom Typ „GWN-TEC 3000“ errichtet. Bei einer geplanten Windernte von durchschnittlich 5.250 kWh pro Jahr liegen die Kosten für diese Anlage „Made in Germany“ in Abhängigkeit vom Aufstellort zwischen 15.000 und 20.000 EURO netto. Da die aktuelle Einspeisevergütung für Windstrom lediglich neun Cent je kWh beträgt, wird der Kunde den erzeugten Strom vornehmlich für den derzeit attraktiveren Eigenverbrauch verwenden. Neben der Speisung seines eigenen Stromnetzes heizt er nach dem Tauchsiederprinzip über einen elektrischen Heizstab einen mit Heizwasser gefüllten Pufferspeicher auf und entlastet damit zusätzlich seine Gasrechnung. Überschüssigen Strom kann er zu guter Letzt auch noch einspeisen. Unter Zugrundelegung von aktuellen Energiepreisen wird damit eine Amortisation der Investitionskosten von weniger als 10 Jahren greifbar.

Sollte die deutsche Bundesregierung betreffend der Einspeisevergütung allerdings dem Londoner Vorbild folgen, dann würde sich die Amortisationszeit noch einmal deutlich verkürzen. In Großbritannien hat die Regierung die Zeichen der Zeit erkannt und vor einigen Wochen eine Vergütung von 32 Ct/kWh für von KWEA`s erzeugten Strom beschlossen. Eine aufwandsneutrale, mit Augenmaß vorgenommene und wirtschaftlich begründete Kappung der Vergütung für Photovoltaik zugunsten einer Aufstockung der Einspeisevergütung von mit Kleinwindkraftanlagen erzeugtem Strom auf rund 20 Ct/kWh ist dabei genauso überlegenswert wie die Gewährung von Zuschüssen bzw. Fördergeldern durch das BAFA. Dennoch sollte der Einsatz monetärer Anreize zeitlich grundsätzlich begrenzt sein, um die unabdingbare Marktfähigkeit technologischer Neuerungen unter Wettbewerbsbedingungen sicher zu stellen.

Die Möglichkeiten zum Ausbau der Windkraft als einer Hauptquelle zukünftiger erneuerbarer Energie mittels Großanlagen sind hinsichtlich geeigneter Standorte onshore begrenzt, offshore hingegen kostspielig und durchaus umstritten. Bislang fristen Kleinwindkraftanlagen in Deutschland ein Schattendasein. Dabei stellen sie einen beachtlichen Wachstumsmarkt zur ökologisch verträglichen Sicherung des zukünftigen Energiebedarfs dar, da sie unzweifelhaft in der Lage sind, theoretisch berechnete Ertragspotenziale an Land nutzbar zu machen. Umfangreiche Informationen zum Thema „Kleinwind(kraft)anlagen“ liefert z. B. der Bundesverbandes WindEnergie (BWE). Neben fehlenden Qualitätsstandards wird im Sinne einer verbraucherfreundlichen Praxis in der Fachwelt übereinstimmend die national höchst unterschiedliche Behandlung von Bauanträgen bemängelt. Zur Unterstützung und Forcierung dieser zukunftssichernden Technologie muss deshalb eine klare und stark vereinfachte bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren für Kleinwindkraftanlagen geschaffen werden. Dabei ist der Besonderheit von KWEA´s Rechnung zu tragen und eine zu starke Anlehnung an die für Großanlagen bestehenden Vorschriften abzulehnen.



Entschließt sich der informierte Kunde zum Kauf einer KWEA, dann ist zunächst die Durchführung einer aussagekräftigen Windmessung vor Ort zwingend erforderlich. Erst im Anschluss an diese durchaus mehrmonatige Messung lassen sich Näherungswerte für den erzielbaren Windertrag definieren, der im Endkundenbereich vornehmlich den Ausschlag für eine Investition in Windkraft gibt. Diese Kausalität bedeutet letztlich, dass Kleinwindkraftanlagen zwar durchaus für Jedermann bezahlbar sind, aber zurzeit nicht für Jedermann geeignet. Allerdings werden bei weiter steigenden Energiepreisen auch schlechtere Lagen sowohl energetisch als auch investiv interessant. Einen deutlichen Nachfrageschub wird zudem die zügige Weiterentwicklung von Elektrofahrzeugen hin zur Markt- und Serienreife bewirken, da auch hier der erzeugte Windstrom hervorragend zwischengespeichert werden kann. Die Vision von einer gekoppelten Photovoltaik- und Windkrafttankstelle mit Leistungsabnahme am Ort der Energieerzeugung besitzt den Charme, dass Wind auch nachts geerntet wird. Die Errichtung solcher Anlagen auf privaten wie auch auf öffentlichen Gebäuden wird daher nur eine Frage der Zeit sein. Aber ganz egal, ob Fahrzeugaufladung, dezentrale Hausversorgung oder Heizungsunterstützung: den Nutzungsmöglichkeiten von Kleinwindkraftanlagen sind bei ausreichenden Windverhältnissen praktisch keine Grenzen gesetzt.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von ZACK Gesellschaft für innovative Heizungssysteme mbH

Die ZACK ist ein junges, aufstrebendes Unternehmen im Bereich Heizungsoptimierung und Kleinwindkraftanlagenbau. Ziel des Unternehmens ist die Implementierung von Pufferspeichern mittels intelligenter Regelungstechnik die der Nutzung unterschiedlicher, vorhandener und zukünftiger, Wärmeerzeuger bzw. Wärmequellen dienen.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.youtube.com/watch?v=k-i2US29bBQ

Leseranfragen:
ZACK Gesellschaft für innovative Heizungssysteme mbH
An der Passade 4
D - 32657 Lemgo

Tel.: 0049-5261-971271
Fax: 0049-5261-971272

Email: info(at)gwn-tec.eu
Internet: www.gwn-tec.eu


bereitgestellt von: Wendler
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Kontakt-Informationen:
Firma: ZACK Gesellschaft für innovative Heizungssysteme mbH
Ansprechpartner: Herr Dipl.-Ing. Uwe Wendler
Stadt: An der Passade 4, 32657 Lemgo
Telefon: 05261-971271

Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.05.2010


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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