DGAP-News: W.E.T. Automotive Systems AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
ID: 200647
17.05.2010 20:00
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Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss der W.E.T. Automotive Systems AG zum Abschlussstichtag
31.12.2008 fehlerhaft ist:
1. Die W.E.T. Automotive Systems AG hat im Rahmen des Impairment Tests nach
IAS 36.90 Abschreibungen auf Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit (CGU) 'Sitzkomfort' in Höhe von 8,3 Mio. EUR im Konzernabschluss
zum 31.12.2008 vorgenommen. Dabei wurden bei der Ermittlung des Buchwerts
nach IAS 36.76 ff. Verbindlichkeiten in Höhe von 5,4 Mio. EUR in Abzug
gebracht, die nicht auf diese CGU entfielen. Die Firmenwertabschreibung
wird hierdurch um 5,4 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen.
2. Die W.E.T. Automotive Systems AG weist im Konzernabschluss zum
31.12.2008 eine Leasingvereinbarungüber das Leasing von ERP Software mit
ursprünglichen Anschaffungskosten von rund 8 Mio. EUR als Operating Lease
aus. Nachdem mehrere Kriterien für Finance Lease (IAS 17.10) erfüllt
werden, ist das Leasingverhältnis in der Konzernbilanz zu erfassen. Der
Ausweis als Operating Lease verstößt gegen IAS 17.20.
Odelzhausen, den 17. Mai 2010
W.E.T. Automotive Systems AG
Der Vorstand
Heike Weber, heike.weber@wet-group.com, +49 (0)8134 933 - 933
Thomas Liedl, thomas.liedl@wet-group.com, +49 (0)8134 933 - 510
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: W.E.T. Automotive Systems AG
Rudolf-Diesel-Str. 12
85235 Odelzhausen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8134 933-933
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Datum: 17.05.2010 - 20:00 Uhr
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