KWAG und Prof. Dr. Knops decken auf: Zehn Fehler in Widerrufsbelehrungen von Medienfonds
ID: 200732
44 Fonds identifiziert – einfach Rückabwicklungsmöglichkeit für Anleger
Logo KWAG(firmenpresse) - Hamburg, 17. Mai 2010. Prof. Dr. Knops von der Universität Hamburg überprüft gemeinsam mit der Kanzlei KWAG Widerrufsbelehrungen bei Medienfonds mit obligatorischer Fremdfinanzierung. Insgesamt zehn verschiedene Fehler wurden bisher gefunden, die in unterschiedlicher Anzahl in den einzelnen Widerrufsbelehrungen der Fondsbeitritts- und/oder Finanzierungsverträge enthalten sind.
Bereits 44 Fonds mit einer solchen fehlerhaften Widerrufsbelehrung identifizierten die Anwälte. Anleger in diesen Fonds können noch heute den Widerruf im Hinblick auf Anteilszeichnung und Fremdfinanzierungsvertrag erklären und sich so von dem Fonds lösen. Der BGH stellte zu den Rechtsfolgen in einem Urteil aus März 2009 (XI ZR 33/08) fest, dass Anleger in diesen Fällen einen Anspruch gegen die finanzierende Bank haben. Diese muss eingezahltes Eigenkapital zuzüglich Zinsen ersetzen und den Investierten von den Darlehensverbindlichkeiten freistellen. Ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz ist damit nicht verbunden. Umfangreiche Beweisaufnahmen zur individuellen Beratungssituation im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden so vermieden. Einzig Rechtsfragen wären zu klären. Eine einmal rechtskräftig festgestellte, fehlerhafte Widerrufsbelehrung hätte die gleiche Rechtsfolge für alle Anleger dieses Fonds.
Bei den folgenden exemplarischen Fonds im wesentlicher der drei großen Anbieter LHI, Hannover Leasing und KGAL finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in einem oder beiden der verbundenen Beitrittsverträge. Hinsichtlich der Rechtsfolgen kommt es auf das Zeichnungsjahr an.
(alphabetische Sortierung)
DIA Productions
Dritte World Media
Equity Pictures III
First Twenty Million
IMF Internationale Medien
KALEDO
KALEDO Dritte
LORD Dritte
MACRON
MAGICAL
MAT Movies
Mediastream Zweite
Medienfonds GFP
MERADIN
MFP Munich AZL
MFP Munich BTC
MFP Munich GHS
MFP Munich MI 2
MFP Munich New Century
MFP Munich ROE
MHF Delbrück
MHF Delbrück
MHF Zweite Academy
MMDP Munich
MONTRANUS
MONTRANUS DRITTE
MORATIM
MOTION PICTURE
MP Film Management UNLS
Weitere Informationen unter www.kwag-recht.de
Für Rückfragen
Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2 – 4, 20354 Hamburg
Lise Meitner-Straße 2, 28359 Bremen
Tel. 0421 / 5209480
Fax 0421 / 5209489
bremen@kwag-recht.de
www.kwag-recht.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Borgmeier Public Relations, Walter Hasenclever, Am Saatmoor 2, 28865 Lilienthal,
Tel: 04298-4683-12, Fax: 04298-4683-33, hasenclever(at)agentur-borgmeier.de
Borgmeier Public Relations, Walter Hasenclever, Am Saatmoor 2, 28865 Lilienthal,
Tel: 04298-4683-12, Fax: 04298-4683-33, hasenclever(at)agentur-borgmeier.de
Datum: 18.05.2010 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 200732
Anzahl Zeichen: 2861
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Walter Hasenclever
Stadt:
Lilienthal
Telefon: 04298-46830
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 720 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"KWAG und Prof. Dr. Knops decken auf: Zehn Fehler in Widerrufsbelehrungen von Medienfonds"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Borgmeier Public Relations (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wenn Holz und Feuer aufeinander treffen, klingt das nach Inferno. Nicht so bei der gezielten Beflammung von hölzernen Bauelementen, dem sogenannten Karbonisieren. Durch Yakisugi, die traditionelle japanische Kunst des Verkohlens, entstehen dunkle bis schwarze Holzprofile, die Leder ähneln. Das ver
Matchmaker statt Lückenfüller ...
Im Omnichannel suchen Kunden mit einem Anliegen Antworten. Unverzüglich. Kramt das Gegenüber am anderen Ende nach dem richtigen Chart, wechselt umständlich zwischen Anwendungen oder fahndet nach Kollegen, springen sie ab. Für verzugsfreien Customer Service bündelt der Unified Agent von myContac
Gefahrenübergänge digital meistern ...
Wenn sich bei Fahrzeugen Verantwortlichkeiten oder Besitzstände verändern, gewinnt die Fahrzeug-Überprüfung an Stellenwert. Zur Zustandserfassung, zur korrekten Schadenszuordnung und zur Einschätzung des Fahrzeugwertes ergibt es Sinn, Tatsachen standardisiert aufzunehmen und als Daten abzuspeic
Weitere Mitteilungen von Borgmeier Public Relations
DGAP-News: hotel.de startet erfolgreich ins neue Geschäftsjahr ...
hotel.de AG / Quartalsergebnis 18.05.2010 09:42 Veröffentlichung einer Corporate News,übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -----------------------------------------------------------------
Destiny Medias Umsatz steigt im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um 86 % ...
Destiny Medias Umsatz steigt im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um 86 % Viertes profitables Quartal in Folge mit Steigerung von 500 % im internationalen Play MPE®-Geschäft Vancouver (British Columbia), 14. April 2010. Destiny Media Technologies (OTCBB: DSNY) freut
DGAP-News: cometis präsentiert neues Nachschlagewerk: 100 Medienkennzahlen ...
cometis publishing GmbH&Co. KG / Sonstiges 18.05.2010 09:22 Veröffentlichung einer Corporate News,übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------
Zwischenmitteilung:üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG:Zwischenmitteilung der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2010 ...
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG / / Zwischenmitteilung der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2010 verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 1. Wesentli




