Solaranlage nicht ohne Versicherung
- Gebäudeversicherung deckt Wetterschäden ab
- Zusatzpolice deckt Diebstahl und Ertragsausfälle ab
- Privathaftpflicht für Schäden an Dritten
Bild: tdx/IVBB(firmenpresse) - (tdx) Aus dem Sonnenlicht im eigenen Haus nutzbare Wärme oder sauberen Strom zu gewinnen, hat viele Vorteile und liegt deshalb voll im Trend. Damit die Freude an der Solaranlage lange währt, sollte sie angemessen versichert werden. Dies rät der Informationsverein Besser Bauen (IVBB). Dabei geht es vor allem um eine Absicherung gegen die bekannten Wind-und-Wetter-Risiken. Aber auch für Schadensersatzansprüche Dritter sollte jeder Sonnennutzer mit einer Police vorsorgen.
Solaranlagen gelten heute gemeinhin als wetterfest. Mit den Jahren aber steigt die Anfälligkeit. Dann können Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Regen wichtige Teile beschädigen. Zu den gravierendsten Schäden gehören die Zerstörung der elektrischen Anlage durch Blitzschlag oder Wasser. Die zweite große Gefahr ist der Bruch einer Kollektorscheibe oder einer Solarzelle durch Hagel. Auch bei Sturm sowie durch Überspannung oder Feuer kann die Solar-Technik in Mitleidenschaft gezogen werden. Die IVBB-Experten empfehlen, die Solaranlage hinsichtlich solcher Sachschäden in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. In diesem Fall wird sie als Teil des Gebäudes angesehen und der Wert des Hauses entsprechend angepasst. Bauherren können die Anlage von Beginn an in die Versicherung einkalkulieren. Für den Besitzer eines mit Solartechnik nachgerüsteten Hauses, erhöht sich mit dem erweiterten Schutz die Versicherungsprämie. Bestehende Verträge empfiehlt der IVBB zu überprüfen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Einen erweiterten Versicherungsschutz bieten so genannte Allgefahrenversicherungen. Diese decken auch Diebstahl, Vandalismus und Marderbisse ab. Inbegriffen sind zudem Material- und Konstruktionsfehler sowie Mängel bei der Ausführung. Die Versicherungsleistung lässt sich in der Regel auf die individuelle Situation anpassen und die gewünschte Höhe der Selbstbeteiligung frei wählen. So kann der Hausbesitzer festlegen, ob es im Schadensfall nur eine Entschädigung für Reparatur oder Wiederbeschaffung gibt, oder ob auch die entgangene Einspeisevergütung ersetzt werden soll. Weiterer wichtiger Bewertungsmaßstab sind die Kosten für ein Gerüst. Die IVBB-Experten weisen darauf hin, dass es bei einem mehrstöckigen Gebäude sinnvoll ist, diese in die Police mit aufzunehmen. Ebenfalls zu klären ist, ob Handwerkerlohn sowie Aufräum- und Entsorgungsgebühren inbegriffen sein sollen.
Weht der Wind die Solar-Module vom Dach und begräbt die Gartenhütte des Nachbarn unter sich, zahlt in der Regel die Privathaftpflicht. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf dem eigenen Dach vorher gemeldet worden ist. Eventuell erhöht sich dadurch die Prämie.
Weitere Infos unter www.ivbb.org
BU: Aus dem Sonnenlicht im eigenen Haus nutzbare Wärme oder sauberen Strom zu gewinnen, hat viele Vorteile und liegt deshalb voll im Trend. Damit die Freude an der Solaranlage lange währt, sollte sie angemessen versichert Bild: tdx/IVBB
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Datum: 01.06.2010 - 17:16 Uhr
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 01.06.2010
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