Deutsche Post berechnet weitestgehend keine Umsatzsteuer

Deutsche Post berechnet weitestgehend keine Umsatzsteuer

ID: 211353

Ab 1. Juli kann nahezu jeder Postdienst Leistungen umsatzsteuerfrei anbieten



(PresseBox) - Die Deutsche Post hat eine ganz eigene Auslegung des Umsatzsteuergesetzes für Postdienste, das zum 1. Juli in Kraft tritt. Sie tritt an, den Wettbewerb hart zu bedrängen. Zum einen berechnet sie auf viele Produkte, die nach Ansicht des BdKEP umsatzsteuerpflichtig sind, keine Umsatzsteuer. Zum anderen gibt sie zusätzliche Preisnachlässe für Großkunden.
?Wie hat die Deutsche Post jetzt ihre Kostenstruktur um 12 Prozent senken können, um weitere Preisnachlässe für Großkunden geben zu können?, fragt sich der BdKEP-Vorsitzende Rudolf Pfeiffer? ?Das ist ganz klar eine Kampfansage an den Wettbewerb und hat nichts mehr mit effizienter Leistungsbereitstellung zu tun.? Zur effizienten Leistungsbereitstellung ist die Deutsche Post als marktbeherrschendes Unternehmen gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet.
Der BdKEP hat seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, dass es angesichts der Preisvorhaben der Deutschen Post sinnvoll ist, Umsatzsteuerbefreiung beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Das neue Umsatzsteuergesetz ermöglicht potentiell allen Postdiensten, Brief- und Paketdienstleistungen auch umsatzsteuerfrei anzubieten. Aus Gründen der Gleichstellung im Wettbewerb, sollten Postdienste diese Möglichkeit nutzen. Ansonsten bestünde die bisherige Wettbewerbsverzerrung fort.
Bei der Deutschen Post sollen alle Produkte des vollbezahlten Briefes, unabhängig von Mengenbedingungen und Einlieferrestriktionen, umsatzsteuerfrei bleiben sowie der preislich reduzierte Infobrief und Postzustellungsaufträge - und Pakete bis 10 kg. Für die genannten Brief-Produkte bestehen jedoch Einliefer- bzw. Zustellauflagen. Sie sind somit keine diskriminierungsfrei für jedermann verfügbare Universaldienstleistung und damit nach Ansicht des BdKEP umsatzsteuerpflichtig.
Das Postgesetz sowie das Grundgesetz besagen, dass Universaldienstleistungen im Wettbewerb zu erbringen sind. Fast jeder Postdienst erbringt diesen Universaldienst flächendeckend in Kooperation mit anderen Postdiensten, u.a. mit der Deutschen Post, soweit er über für jedermann zugängliche Annahmestellen verfügt. Die meisten Postdienste verfügen über Annahmestellen, haben Briefkästen aufgestellt und bieten Briefmarken zum Verkauf an. Sie sollten alle Produkte analog zu den Produkten der Deutschen Post umsatzsteuerfrei anbieten.


?Auch wenn ich diverse umsatzsteuerfreien Dienstleistungen der Deutschen Post für gesetzeswidrig und nicht EU-konform halte, muss erst einmal vor den Finanzämter das Recht auf steuerliche Gleichbehandlung in Anspruch genommen werden?, so Rudolf Pfeiffer. ?Die Klärung der Rechtslage vor den EU-Gremien wird einfach zu lange dauern.?

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 23 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten. Der BdKEP ist seit 2007 Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA.

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Datum: 16.06.2010 - 13:01 Uhr
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