(firmenpresse) - Personengesellschaften dürfen nicht schlechter dastehen als Kapitalgesellschaften
Bonn/Berlin - Die vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform erhalten gute und schlechte Noten. DIHK-Chef http://www.dihk.de Ludwig Georg Braun sprach laut Financial Times Deutschland (FTD) http://www.ftd.de von einer "absolut schlüssigen" Entscheidung der Politik, die Betriebe zu entlasten, um mehr Investitionen zu ermöglichen. Zustimmung kam auch von ZDH-Generalsekretär http://www.zdh.de Hanns-Eberhard Schleyer, der vor allem die geplante Begünstigung nicht entnommener Gewinne begrüsste. Die Reform sei nur dann gelungen, wenn sie zu einer "spürbaren Entlastung aller Unternehmen" führe, mahnte Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de. Die Bundesregierung habe zumindest erkannt, dass eine Steuersenkung zwar anfangs zu Mindereinnahmen führe, mittelfristig jedoch Impulse für Investitionen und Wachstum bringe.
Auf der Negativseite verbuchte Ohoven die so genannte Substanzbesteuerung, die klar abzulehnen sei: "Unternehmen mit wenig Eigenkapital und hohem Zinsaufwand müssten dadurch besonders hohe Steuern zahlen. Das wäre nicht nur ein Hemmschuh für Investitionen im Mittelstand, sondern eine existenzielle Bedrohung vieler Klein- und Mittelbetriebe." Der Mittelstand werde den Reformprozess weiterhin "konstruktiv-kritisch" begleiten, versicherte Ohoven. Es müsse allerdings gewährleistet sein, dass die mittelstandstypischen Personengesellschaften nicht schlechter dastehen als Kapitalgesellschaften.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) http://www.bstbk.de erklärte, zur notwendigen Entlastung der Personenunternehmen fehle bislang eine überzeugende Lösung. Die Überlegungen zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne seien zu begrüssen, reichten aber nicht aus. Zudem drohe die geplante Erweiterung der Bemessungsgrundlage von Gewerbe- und Körperschaftsteuer die positiven Effekte zu neutralisieren. Wenn künftig ertragsunabhängige Elemente besteuert würden, greife dies - gerade bei ertragsschwachen Unternehmen - die Substanz an, wodurch Arbeitsplätze und sogar der Fortbestand von Unternehmen bedroht sein könnten. Zudem sei die mit der Substanzbesteuerung verbundene Verletzung des Nettoprinzips steuersystematisch bedenklich.
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