Anwaltliche Empfehlung zu Abschluss und Prüfung von Mietverträgen

Anwaltliche Empfehlung zu Abschluss und Prüfung von Mietverträgen

ID: 215012

Um böse und kostspielige Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Abschluss des Mietvertrages anwaltlichen Rat einholen.



(firmenpresse) - Ebenso bildet die Ausarbeitung, die Prüfung, der Abschluss und die Verlängerung von gewerblichen Mietverträgen einen anwaltlichen Schwerpunkt. Um böse und kostspielige Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Abschluss des Mietvertrages anwaltlichen Rat einholen.
Denn nur so können Sie sicher sein, dass alles, was im Mietvertrag vereinbart wird, auch rechtswirksam ist.
Nicht selten entstehen bei bestehenden Mietverträgen unverbundene Nachträge, die weder nummeriert noch paginiert sind, sowie auf Grund von weiteren Abschlussmängeln im Nachhinein erhebliche Rechtsprobleme. Es besteht die Gefahr, dass ein vermeintlich auf mehrere Jahre fest vereinbarter Mietvertrag hierdurch zu einem einfachen, auf unbestimmte Zeit Mietvertrag wird, für den die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, werden kann. Dieser kann durch den Mieter jederzeit gekündigt werden, falls dies vorteilhaft ist.
Die Kanzlei Becker prüft Ihre bereits geschlossenen Verträge, und soweit notwendig auch deren Nachträge und Ergänzungen, auf Abschlussmängel. Sollten solche vorliegen, sollte angestrebt werden, diese Mängel nachträglich zu beheben.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwältin Constanze Becker ist auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München.

Zu den Mandanten gehören in erster Linie mittelständische Unternehmen und deren Inhaber (Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Eigentümergemeinschaften). Aber auch Einzelfirmen und Privatpersonen gehören zu unserem ständig wachsenden Mandantenstamm.



drucken  als PDF  Schmiergeldähnliche Zahlungen an die Deutsche Bank? Rechtliche estandsanalyse von Mietverträgen
Bereitgestellt von Benutzer: hobergroup
Datum: 22.06.2010 - 17:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 215012
Anzahl Zeichen: 1299

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RAin Becker
Stadt:

München


Telefon: 089/ 41804103

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.07.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 502 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwaltliche Empfehlung zu Abschluss und Prüfung von Mietverträgen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Becker, München (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ein ausschließlich über das Internet abgeschlossener Maklervertrag kann vom Maklerkunden widerrufen werden. ...
Zum Sachverhalt: Die Kommunikation zwischen Makler und Käufer erfolgte ausschließlich über das Internet. Der Maklervertrag kam per E-Mail zustande. Da es sich jedoch bei dem Makler um einen Unternehmer, und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelte, lag ein Fernabsatzvertrag im Sinn

Aktuelles Urteil zum Thema Räumungsklage ...
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Mieter kein Lärmtagebuch führen müssen, um ihre Miete zu kürzen, wenn die regelmäßige oder dauerhafte Lärm- oder Schmutzbelästigung ausreichend konkret beschrieben ist. Im hiesigen Fall wurden in einem Mehrfamilienhaus Wohnungen

Rechtsanwaltskanzlei Becker: Aktuelle Entscheidungen aus dem Mietrecht. Hier: Räumungsklage. ...
Durch diese Entscheidung wird die Rechtssicherheit für Vermieter erhöht und notwendige Informationspflichten reduziert. Im streitgegenständlichen Fall hatte eine Vermieterin als Klägerin ein bestehendes Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. In ihrem Kündigungsschreiben begründet


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Becker, München


Schmiergeldähnliche Zahlungen an die Deutsche Bank? ...
Hamburg, 21. Juni 2010. Die prospektierten Riesenräder des „Global View“ Fonds der Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co sind nie gebaut worden, der Fonds steht kurz vor der Insolvenz. Die Klägerin aus Hamburg macht Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank geltend. Diese begründen si

Prozesserfolg: Schufa-Eintrag im Eilverfahren gelöscht ...
Voraussetzung: Einwendungen gegen die Forderung Hintergrund des konkreten Streitfalles war die Tatsache, dass eine Forderung als tituliert eingetragen wurde, obwohl sie dies gar nicht war. Tituliert ist eine Forderung nur dann, wenn ein Vollstreckungstitel existiert; etwa ein Urteil oder ein Vollst

Schiffsfonds: ML-Schiffsinvest 1 ...
ML- Schiffsinvest 1 So geriet auch der in diesem Jahr aufgelegte Schiffsfonds ML-Schiffsinvest 1 aufgrund seiner Prospektangaben in die Kritik. Die Lange Vermögensberatung GmbH in München warb nach Angaben der KMI (Kapitalmarkt intern) zahlreiche Anleger u.a. mit folgenden Flyern an:â€

Shopbetreiber aufgepasst: Neue Widerrufsbelehrung – Vertragsstrafe droht ...
Sulzbach/Ts., 2. Juni 2010 – Ab 11. Juni 2010 gilt das neue Widerrufsrecht. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage anpassen. Doch Vorsicht: Einmal abgegebene Unterlassungserklärungen bleiben auch nach der Gesetzesänderung wirksam. Wer seine Widerrufsbe


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z