Patientenverfügung, Pflegeversicherung und Demenz
ID: 222016
RatGeberZentrale: Expertenvideo zum Thema Patientenverfügung
Im Expertenvideo http://www.ratgeberzentrale.de/mediathek/videoratgeber/patientenverfuegung.html werden unter anderem diese Fragen beantwortet: Welche formalen Anforderungen gibt es bei einer privatschriftlichen Patientenverfügung? Was sind die Vorteile einer notariellen Verfügung? Wer sollte die Patientenverfügung aufbewahren? Wo finde ich eine Musterverfügung und wo kann ich mich zu dem Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht am besten informieren?
Mit dem Alter hat die Patientenverfügung nur bedingt zu tun. Auch junge Erwachsene können Unfälle erleiden und dauerhaft oder vorübergehend entscheidungsunfähig sein. Nichtsdestotrotz ist eine Demenz die mit großem Abstand häufigste Ursache dafür, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Deswegen wird im Videoratgeber beispielsweise auch diese Frage beantwortet: "Falls ich dement werde, möchte ich von meinen Angehörigen bestmöglichst versorgt werden. Meine Wünsche habe ich in einer Vorsorgevollmacht festgelegt. Ist die Leistung aus einer privaten Pflegeversicherung frei einsetzbar, oder muss diese für Pflegeleistungen verwendet werden?
Die Zahl der an Demenz erkrankten Bundesbürger wird sich bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen verdoppeln. Für die Angehörigen ist dies eine enorme psychische und oft auch physische Belastung. Dazu kommt, dass es finanzielle Hilfen aus der Pflegeversicherung oft erst nach einem langwierigen, nervenaufreibenden Papierkrieg gibt, meistens reichen sie dennoch bei weitem nicht aus.
Mit einer privaten Zusatzversicherung wie etwa dem "Demenz-Geld" des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen www.ergodirekt.de kann man sich gegen die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung privat absichern. Wird beim Versicherten eine Demenz mindestens mittleren Grades ärztlich attestiert, zahlt der Versicherer das vereinbarte Monatsgeld von bis zu 600 Euro, solange die Demenz besteht. Das Geld steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise als Aufwandsentschädigung für betreuende Angehörige oder beispielsweise zur zeitweisen Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung verwendet werden.
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Datum: 05.07.2010 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Richard Lamers
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Gesundheitswesen - Medizin
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