Verbraucherabzocke durch Gewinnspielversprechen mit Schwerpunktstaatsanwaltschaft bekaempfen

Verbraucherabzocke durch Gewinnspielversprechen mit Schwerpunktstaatsanwaltschaft bekaempfen

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Verbraucherabzocke durch Gewinnspielversprechen mit Schwerpunktstaatsanwaltschaft bekaempfen



(pressrelations) -
Zur heutigen Diskussion ueber den Verbraucherschutz im Bereich Telekommunikation im Beirat der Bundesnetzagentur erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff:

Die Abzocke durch angebliche Gewinnversprechen darf sich nicht weiter lohnen. Geschaedigte muessen zu ihrem Recht kommen; Verbraucherinnen und Verbraucher muessen vor dem fortgesetzten Missbrauch von (0)900er-Nummern geschuetzt werden. Dazu muessen die Verfahren gegen die Anbieter bei einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft gebuendelt werden.

Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, werden weiterhin Verbraucherinnen und Verbraucher durch angebliche Gewinnversprechen zum Anruf von teuren (0)900er-Nummern verleitet. Zwar reagiert die Bundesnetzagentur wie juengst bei einer Welle angeblicher Gewinnversprechen schnell: Bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden ueber unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen laesst die Bundesnetzagentur die entsprechenden Rufnummern abschalten. Gleichzeitig ordnet sie Rechnungslegungs- und Inkassoverbote fuer solche Rufnummern an, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits beworben worden waren.

Dies reicht aber nicht aus: Die Beschwerdezahlen steigen weiterhin. Die staendig fortgesetzte Belaestigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zeigt, dass sich die Abzocke weiterhin lohnt.

Klagt jemand gegen diesen Missbrauch von Mehrwertdiensten, werden die Verfahren zu oft vorschnell eingestellt. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft kann dem entgegenwirken, dort wuerde sichtbar, dass es sich nicht um Einzelfaelle sondern um Massen-Abzocke mit teilweise mehreren zehntausend Faellen handelt. Im Einzelfall ist der Schaden gering, in der Summe ist der Missbrauch aber lukrativ. Dies muss sich in der Strafverfolgung widerspiegeln.


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Datum: 05.07.2010 - 23:47 Uhr
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