Zum Gerichtsverfahren Zeugen Jehovas gegen Journalist Glöckel

Zum Gerichtsverfahren Zeugen Jehovas gegen Journalist Glöckel

ID: 22477
(firmenpresse) - Nach umfangreichen Recherchen wurde fristgerecht die "Erinnerung" (für Österreich der "Einspruch") gegen den Pfändungsbeschluss die Domain zeugen-jehovas.info betreffend, beim Amtsgericht Karlsruhe eingebracht (AZ: 8 M 21915/05). In dem umfassenden Schriftsatz erfolgte auch der Hinweis auf den Zusammenhang mit dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen dieser Domain (2 U 159/05). Gestützt wird die "Erinnerung" ebenso auch auf ein einschlägiges BGH-Urteil, das die Rechtsunwirksamkeit einer gleichgelagerten Domainpfändung als höchstrichterlichen Spruch zur Folge hatte.
Seitdem das Oberlandesgericht Koblenz in 2. Instanz den Zeugen Jehovas-Anwalt Pikl mitgeteilt hat, dass das Verfahren "problematisch gelagert sei" und mündlich weiterverhandelt werden sollte, versuchte dieser mit allen Mitteln zu verhindern, dass es zu einer Fortführung des Prozesses kommt.

Dass, die Zeugen Jehovas-Organisationen kein alleiniges Anrecht, wie sie vorerst meinten, auf die Bezeichnung "Zeugen Jehovas" haben, was ihnen augenscheinlich spätestens durch den gegen Walter Egon Glöckel angestrebten Prozess und dessen Verlauf klar geworden sein dürfte, zeigt sich auch in einem anderen Bereich. So haben sie bei der EURid, der Vergabestelle für .eu-Domains, sicherheitshalber gleich alle Anträge mit Zeugen Jehovas-Namenskombinationen und zwar für zeugen-jehovas.eu, zeugenjehovas.eu, jehovas-zeugen.eu und jehovaszeugen.eu bereits am 7.2.2006 eingebracht. Also zu einem Zeitpunkt als sie schon die Mitteilung des zuständigen Richters des Oberlandesgerichts Koblenz hatten, und bekundeten das gegen den Journalisten Glöckel laufende Verfahren nicht weiter fortführen zu wollen.

Der Journalist betrieb Jahre lang unter der Domain zeugen-jehovas.info ein kritisches Informationsportal zu und über die Organisationen der Zeugen Jehovas und der Wachtturm- Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas. Nachdem der Kläger diese Domain dann gepfändet hatte und man anschliessend bekundete, dass durch das "Domain-Inkasso" der Grund für die Klage wegen Namensanmassung weggefallen sei, errichtete der Journalist bereits im März 2006 ein neues Portal unter zeugen.jehovas.info. Dieses Fakt dürfte man angesichts der bevorstehenden möglichen Niederlage in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz auf allen Seiten ganz bewusst ignorieren.



Es bleibt bei einem "unliebsamen Gerichtsfall" den Glöckel nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof mit seinem Rechtsvertreter Klaus Walkerling durchfechten will. Nachdem der Journalist in der Causa um gefälschte Fotos zum Thema Holocaust im Juni 2006 vor dem Obersten Gerichtshof vollinhaltlich bestätigt wurde, ist er zuversichtlich, dass auch in der Zeugen Jehovas-Thematik letztendlich Meinungs- & Pressefreiheit obsiegen wird. Denn gerade in Deutschland, wo diese Organisation als Glaubensgemeinschaft durch ein hinterfragungswürdiges Verfahren Anerkennung fand, ist der Bedarf und die Notwendigkeit der kritischen Informationen über eine Gruppierung, die durch geistige Manipulation Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung behindert, notwendiger denn je.

Die Veröffentlichung "Die Zeugen Jehovas - ein unliebsamer Justizfall" unter: http://www.muenchnernotizen.info/Religion/Zeugen_Jehovas/Koblenz/2103_xx_06.html


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Datum: 31.08.2006 - 11:34 Uhr
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