Bank haftet für fehlerhafte Beratung bei Cobold Anleihen
Die Besonderheit des Falles, so meint Rechtsanwalt Busch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, liegt darin, dass sich der Mandant unter Angabe verschiedener Wertpapierkennnummern an die Bank mit der Frage gewandt hatte, ob es sich um „reguläre“ Anleihen der DZ Bank handelte.
Das Kreditinstitut hatte dann versäumt, den Anleger darüber aufzuklären, dass es sich bei der Anlage, die er dann erwerben wollte, um eine besondere Art von Anleihe handelt, die eine komplexe, nicht alltäglich Struktur aufweist.
Nach Ansicht des Gerichts war zwischen dem Kunden und der Bank ein – auf diese Frage begrenzter – Beratungsvertrag zustande gekommen, der nicht erfüllt worden ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Durch die Insolvenz von Lehman Brothers war ein Kreditereignis eingetreten und der Anleger hatte den Anspruch auf Zinszahlung und Rückzahlung des Kapitaleinsatzes verloren und ihm worden dafür Schuldverschreibungen von Lehman Brothers angedient, die nur noch einen geringen Bruchteil des Kapitaleinsatzes Wert waren. Den Schaden muss nun die Bank übernehmen.
Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat das Urteil aber auch Bedeutung über diesen Fall hinaus, soweit eine Informationspflicht über die intransparente und komplexe Struktur der Anleihe bejaht wurde. Im Rahmen eines umfassenden Beratungsvertrag, der üblicherweise zwischen einem Anleger und eine Bank zustande kommt, ist diese somit erst recht verpflichtet, den Anleger über die besonderen Hintergründe und erhöhten Risiken einer Cobold-Anleihe aufzuklären. Sofern dies nicht geschehen ist, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig.
München, den 27.07.2010
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Rechtsanwalt Oliver Busch, Tel. 089/212166-0
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Engelhard, Busch & Partner
Widenmayerstraße 16
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Datum: 27.07.2010 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 234094
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Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 27.07.2010
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