Fiskus, Fahrtenbücher und Firmenwagen
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Von Ansgar Lange
Bonn/Düsseldorf - Bei Firmenwagen geht der Fiskus der Freiheit an den Kragen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der Dienstwagenbesteuerung führt zu deutlich mehr Bürokratie, meinen Kritiker. Es fällt zunehmend schwer, "sicher durch das Regelungsdickicht zu manövrieren", schreibt das Handelsblatt http://www.handelsblatt.de und erklärt die Neuregelung: "Grundsätzlich führt die Privatfahrt mit der Dienstkarosse beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und beim Unternehmer zu einer Entnahme. Beides bewertet der Fiskus pauschal nach der Listenpreismethode, auch bekannt als Ein-Prozent-Regelung. Die private Nutzung ist danach für jeden Monat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zuzüglich Sonderausstattungen inklusive Umsatzsteuer anzusetzen."
Rückwirkend seit Anfang des Jahres 2006 gilt nun das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen". Danach greift die Ein-Prozent-Regel nur noch, wenn das Automobil mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird - zuvor reichten zehn Prozent. Einfacher und unbürokratischer fällt die Neuregelung anscheinend nicht aus. "Die Neuregelung belastet selbständige Unternehmer und Freiberufler", zitiert das Handelsblatt Roland Speidel, Steuerberater bei der BDO Deutsche Warentreuhand http://www.bdo.de in Hamburg. "Die Dienstwagenregelung diskriminiert Kleinunternehmer", so die Ansicht von Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de. Der Mittelstandspräsident befürchtet zudem, dass der neu geschaffene bürokratische Aufwand zu Absatzeinbrüchen bei den Automobilherstellern führen kann: "Das wird negative Auswirkungen und Arbeitsplatzverluste bis in die mittelständische Zuliefererindustrie mit sich bringen." In Sonntagsreden riefen die regierenden Politiker immer wohlfeil zum Bürokratieabbau auf, doch die Dienstwagenbesteuerung stehe dem diametral entgegen.
Selbständige Unternehmer und Freiberufler müssen die betriebliche Nutzung jetzt nach den neuen Regeln des Bundesfinanzministeriums belegen. Zu den zeitintensiven Aufzeichnungspflichten gehören Eintragungen in den Terminkalender, Reisekostenaufstellungen und andere Abrechnungsunterlagen. Schlampige Buchführung kann böse Folgen haben. "Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung stellen und nicht für ein ordnungsgemässes Fahrtenbuch sorgen, haften unter Umständen wegen zu wenig abgeführter Lohnsteuer", warnte Ingmar Dörr, Rechtsanwalt in der Steuerabteilung der internationalen Kanzlei Lovells http://www.lovells.de. "Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens fährt stets auch das Finanzamt mit", bringt das Handelsblatt die verworrene Gemengelage auf den Punkt.
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Datum: 19.10.2006 - 10:50 Uhr
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